taz.de -- Klage von Energiekonzernen: EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer für rechtmäßig
In der Energiekrise 2022/23 durfte die EU Gewinne aus Öl, Gas und Kohle einziehen, so der EuGH-Generalanwalt. Das anstehende Urteil ist auch für Berlin interessant.
Bild: Folge des Spritpreisdeckels: Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen stehen an einer Tankstelle im polnischen Słubice an
afp | Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)
Als die Energiepreise nach dem Beginn des Ukrainekriegs 2022 stark anstiegen, verabschiedete der Rat der Europäischen Union als „Notfallmaßnahme“ eine Verordnung zur Einführung eines befristeten Solidaritätsbeitrags. Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne mussten [1][für außergewöhnliche Gewinne] eine „befristete Solidaritätsabgabe“ zahlen.
Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre von 2019 bis 2021 lagen, wurden mit 33 Prozent Abgaben belegt. Die Mitgliedstaaten setzten das in nationales Recht um. Deutschland nahm durch den EU-Energiekrisenbeitrag 2022 fast 2 Milliarden Euro und 2023 etwa 465 Millionen Euro ein.
Richter orientieren sich oft an Schlussanträgen
In Belgien, Irland und Italien klagten Unternehmen gegen die jeweiligen nationalen Maßnahmen. Gerichte aus diesen Ländern fragten den EuGH, ob die EU-Verordnung und die jeweiligen nationalen Regelungen mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Nach Einschätzung des Generalanwalts sind sie das. Endgültig entscheiden müssen darüber aber die europäischen Richterinnen und Richter. Erfahrungsgemäß orientieren sie sich dabei oft an den Schlussanträgen. Wann in Luxemburg ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
Auch die Berliner Politik dürfte das anstehende Urteil interessieren. Denn aktuell wird [2][wieder über eine Übergewinnsteuer diskutiert], diesmal für Mineralölkonzerne. Die Kraftstoffpreise waren zuletzt [3][wegen des Irankriegs deutlich gestiegen].
Erst am Donnerstag forderten Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die saarländische Regierungschefin Anke Rehlinger (beide SPD) die Einführung einer nationalen Übergewinnsteuer für den Fall, dass sich die EU nicht einigen könne.
22 Oct 2026
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