taz.de -- Wohnungsnot in Europa: EU-Kommission will schärfere Regeln für Airbnb

Brüssel will Städten mehr Spielraum gegen Airbnb geben. Doch der Entwurf setzt hohe Hürden – und dürfte die Wohnungsnot kaum lindern.

Bild: Auch in Warschau werden viele Wohnungen über Plattformen wie Airbnb vermietet

Die EU-Kommission will Städten und Gemeinden helfen, die [1][Wohnungsnot] zu bekämpfen. So soll es künftig leichter werden, gegen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb vorzugehen. Außerdem bekommen die Bürgermeister die Möglichkeit, „Housing Stress“ – also Wohnungsknappheit – zu messen. Konkrete Maßnahmen, wie sie das Europaparlament gefordert hatte, bleibt Brüssel aber schuldig.

Normalerweise ist die EU für Hausbau und Mietmärkte nicht zuständig. Angesichts der sich [2][zuspitzenden Wohnungsnot] hatten Sozialdemokraten und Linke aber schon im Europawahlkampf 2024 gefordert, dass Brüssel auch hier tätig wird. Wohnen sei ein Menschenrecht, und die EU müsse mehr tun, um es durchzusetzen, stellte das Europaparlament im Februar dieses Jahres fest.

Der nun vorgelegte „Affordable Housing Act“ bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Er besteht aus zwei Teilen: allgemeinen Empfehlungen und einem Rechtsrahmen, der für mehr Rechtssicherheit im Streit mit Airbnb und anderen Anbietern sorgen soll. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit schaffen wir mehr Schutz für die Bürgermeister“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.

Bislang gehen Städte wie Paris, Barcelona oder Berlin mit [3][unterschiedlichen Regeln] vor, was immer wieder zu Streitigkeiten führt. Nun will die EU festlegen, wann ein Eingriff in den Markt gerechtfertigt ist. Dazu definiert sie den „Housing Stress“: Er liegt vor, wenn der durchschnittliche Preis einer Wohnung mindestens das Achtfache des verfügbaren mittleren Jahreseinkommens beträgt.

Hohe Hürden für Eingriffe

Was dann zu tun ist, will Brüssel aber nicht vorschreiben – das sollen die Bürgermeister entscheiden. „Es gibt kein Patentrezept“, sagte Ribera. „Wer nichts gegen die Wohnungskrise unternimmt, wird bei der nächsten Wahl abgestraft“, ergänzte Dan Jørgensen, der in der Kommission für Energie und Wohnen zuständig ist. Das neue EU-Gesetz sei aber nicht mit Blick auf die Wahl am 20. September in Berlin erlassen worden, fügte Jørgensen auf Nachfrage der taz hinzu.

Zu den in Berlin und in anderen Städten diskutierten radikalen Maßnahmen wollten sich Ribera und Jørgensen nicht äußern. „Eine Wohnung sollte nicht nur eine Ware auf dem Markt sein“, sagte Jørgensen. Nach seinen Angaben sind die Mietpreise in Berlin in den letzten 10 Jahren um 59 Prozent gestiegen, in Madrid um 75 und in Lissabon sogar um 103 Prozent. „Wir haben eine Krise“, so Jørgensen.

Die nun vorgeschlagenen Regeln dürften jedoch nicht viel an der Misere ändern, wie sogar Kommissionsbeamte einräumen. Sie schaffen keinen neuen Wohnraum, richten sich vor allem an Kurzzeitvermieter und wurden zudem noch mit Einschränkungen versehen. So sollen die Bürgermeister nur dann aktiv werden, wenn es schon seit 10 Jahren „Wohnungsstress“ gibt und sich daran in den kommenden 3 Jahren nichts ändert – was kaum abzusehen ist.

Wer seinen eigenen Erstwohnsitz bei Anbietern wie Airbnb zur Miete anbietet, ist von den geplanten EU-Vorgaben ausdrücklich ausgenommen. Zudem betont die EU-Kommission, dass sie das Recht auf Zweit- und Ferienwohnung in keiner Weise antasten wolle. Investoren und Immobilieneigentümer, die auf mehreren lokalen Märkten tätig sind, würden von mehr Klarheit profitieren, so die Behörde.

Im Europaparlament wurde der Gesetzentwurf skeptisch aufgenommen. „Diese Maßnahmen halten den explodierenden Mieten und Immobilienspekulation nichts entgegen“, sagte Rasmus Andresen von den Grünen. Der Vorschlag sei nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“, meint Martin Schirdewan von der Linken. Demgegenüber geht der Entwurf für Markus Ferber zu weit. „Mangelverwaltung statt Angebotsausweitung – das ist der falsche Weg“, sagte der CSU-Politiker.

Das Europarlament muss dem Gesetz zustimmen und kann vorher noch Änderungen einbringen. Bis zur Verabschiedung dürfen noch mehrere Monate vergehen – gegen die akute Wohnungsnot hilft der Vorschlag also nicht.

9 Sep 2026

[1] /Wohnungsnot/!t5013826

[2] /Digitale-Plattformen-und-Gentrifizierung/!6045482

[3] /Schaerfere-Regel-fuer-Airbnb-und-Co/!6177012

AUTOREN

Eric Bonse

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