taz.de -- Steuerhinterziehung in Deutschland: Regierung will härter gegen Finanzkriminalität vorgehen

Beim Zoll soll ein neues Zentrum gegen Finanzkriminalität entstehen. Bei der Vorstellung verspricht der Finanzminister Großes.

Bild: Lars Klingbeil und Stefanie Hubig am Donnerstag nach der Vorstellung ihrer Pläne in Berlin

Steuerhinterziehung kostet die Gemeinwesen mindestens Dutzende, [1][wahrscheinlich mehr als Hundert Milliarden Euro jährlich]. Geld, das fehle, um zum Beispiel „Kitas und Schulen“ zu bezahlen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am Donnerstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) präsentierte sie den Plan für ein neues Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll.

„Regeln müssen für alle gelten“, erklärte die Justizministerin. Es gehe um Vertrauen in die Wirksamkeit staatlichen Handels auch gegenüber denen, die viel Geld besäßen. Oft fiel in der Pressekonferenz der Begriff „Gerechtigkeit“. Daneben spielt aber auch eine Rolle, dass der Finanzminister Mühe hat, den Bundeshaushalt für das kommende Jahr auszugleichen. So sollen die Maßnahmen 2027 eine Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen erbringen.

Die konkrete Gesetzgebung werde im August starten, sagte Klingbeil. Die grundsätzliche Zielrichtung basiert auf dem Koalitionsvertrag mit der Union. Bei einzelnen Punkten kann es aber zum Dissens kommen.

Die neue Einheit beim Zoll soll die Zusammenarbeit von Fachleuten und Behörden ermöglichen, die bisher oft aneinander vorbeiarbeiten. Dazu gehören Fahnder:innen der Länder und des Bundes, Institutionen wie das Bundeskriminalamt und das Bundeszentralamt für Steuern. Ein neues Datenanalyse-Zentrum mit einer zentralen Plattform wird „komplexe Firmengeflechte besser analysieren“. Es geht um Geldwäsche, Steuerhinterziehung, aber auch „aggressive Steuergestaltung“.

Härtere Strafen

Mehrfach nannten Klingbeil und Hubig den Cum-Ex-Skandal als Beispiel für Machenschaften, die es künftig zu verhindern gelte. Über Jahrzehnte hatten sich dabei Banken, Berater und Investoren einmal gezahlte Steuern auf Aktiengeschäfte mehrfach von Finanzämtern zurückerstatten lassen.

„Wir begrüßen, dass die Bekämpfung von Steuerkriminalität an politischer Priorität gewinnt“, erklärte Anne Brorhilker. Als Staatsanwältin in Köln hatte sie die Cum-Ex-Ermittlungen maßgeblich vorangetrieben, später wechselte sie zur gemeinnützigen Organisation „Finanzwende“. In deren Namen sagte sie nun: „Insbesondere die Schaffung eines Gemeinsamen Zentrums Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll unter Einbindung von Polizei und Steuerfahndung erachten wir für sehr sinnvoll.“

In den Cum-Ex-Komplex gehört auch, dass die Aufbewahrungsfrist für Transaktionsunterlagen nochmals auf 15 Jahre verlängert wird. Denn Ermittlungen und Prozesse dauerten oft länger als angenommen, begründete der Finanzminister.

Klingbeils und Hubigs „Aktionsplan“ umfasst 26 Punkte. Darin enthalten sind Strafverschärfungen, etwa die Wiedereinführung eines Verbrechenstatbestands für schwere Steuerhinterziehung. So können Ermittlungsverfahren in solchen Fällen nicht mehr gegen Geldauflagen eingestellt werden. Die Aussicht auf Straffreiheit habe bisher einen „falschen Anreiz“ gesetzt, begründete die Justizministerin. Außerdem solle die Höchststrafe für organisierte Steuerkriminalität von 10 auf 15 Jahre Gefängnis steigen, sagte Hubig.

Ein weiterer Punkt: die Vermögensabschöpfung. Damit der Staat illegal erlangtes Kapital zurückerhalte, „bauen wir die Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen von verdächtiger, unbekannter Herkunft konsequent aus“. Heißt in Klingbeils Worten konkret: „Der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg.“

Klingbeil muss eine Werbetour absolvieren

Ebenfalls auf der Liste steht ein „elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer, bei dem die Unternehmen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden“ – ein Mittel gegen den verbreiteten Umsatzsteuerbetrug. Damit einher geht die Pflicht, elektronische Registrierkassen zu verwenden. Papierbons sind nicht nötig, aber „digitale Belege“ werden verpflichtend eingeführt. Allerdings sollen kleine Firmen mit weniger als 100.000 Euro Jahresumsatz verschont bleiben. Diesen Kompromiss mit der Union hätte Klingbeil gerne vermieden, aus Koalitionsdisziplin trägt er ihn aber mit.

[2][Auch auf Geschäfte mit Kryptowährungen] will Klingbeil den Blick lenken. Zunächst werde die Analysesoftware der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll aufgerüstet, dann wolle man mit Wissenschaftler:innen diskutieren, was steuerlich zu unternehmen sei. Der Finanzminister sagte, Erlöse aus Kryptogeschäften sollten genauso versteuert werden wie andere Gewinne. Demnach müsste man für sie künftig auch Einkommens- oder Kapitalertragsteuer zahlen. Heute dagegen werden Kryptoverkaufserlöse nur im ersten Jahr nach dem Kauf besteuert, danach nicht mehr. Mal sehen, ob die Union einen Wechsel an dieser Stelle mitmacht.

16 Jul 2026

[1] /Schaden-durch-Steuerhinterziehung/!6179843

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Hannes Koch

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