taz.de -- Diskriminierung von Sinti und Roma: Kommission soll „zweite Verfolgung“ aufarbeiten

Nach dem Ende des Genozids 1945 wurden Sin­ti*z­ze und Rom*­nja in Deutschland weiter diskriminiert. Die Bundesregierung lässt dies nun aufarbeiten.

Bild: Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung: An der Diskriminierung von Sin­ti*z­ze und Roma ändert das bisher wenig

Mit dem Sieg der Alliierten über die Nazis endete zwar deren Mordpolitik gegen die Sinti*zze und Rom*nja, doch der Antiziganismus war im Deutschland der Nachkriegszeit nicht verschwunden. Jetzt soll eine Expert*innenkommission die beschämende Diskriminierung der Minderheit sowohl in der BRD, als auch der DDR aufarbeiten. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am Montag.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Michael Brand, nannte die Entscheidung am Montag einen „überfälligen Schritt für Sinti und Roma und zugleich für unsere gesamte Gesellschaft“. Aufarbeitung und Erinnerung seien „unerlässlich“.

„Die Kommission wird das jahrzehntelang verdrängte Unrecht nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufarbeiten können“, sagte Andrea Despot, Vorsitzende der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft, bei der die Kommission angesiedelt wird. „Aber sie kann dazu beitragen, dass dieses Unrecht künftig nicht mehr übersehen wird.“ Die Auseinandersetzung mit dem Völkermord und die Aufarbeitung des nach 1945 begangenen Unrechts seien untrennbar miteinander verbunden.

Bisher gibt es kein Gesamtbild der antiziganistischen Diskriminierung im Nachkriegsdeutschland. Klar ist aber, dass der Umgang von Mehrheitsbevölkerung und Behörden so brutal war, dass heute teils von einer „zweiten Verfolgung“ nach dem NS-Terror gesprochen wird. Teils waren es dieselben Polizisten und Sachbearbeiter aus der Nazizeit, die nach Kriegsende ihre Posten behielten und die Angehörigen der Minderheit weiter drangsalierten. Sie wurden nach rassistischen Kategorien erfasst, als Kriminelle abgestempelt und an die Ränder der Städte verdrängt.

Erste Sitzung im Herbst

Die Verbrechen aus der NS-Zeit, bei denen die Deutschen bis zu einer halben Million Sinti*zze und Rom*nja getötet hatten, wurden nicht aufgearbeitet und von der Bundesregierung erst 1980 als Genozid anerkannt. Über die Verhältnisse in der DDR ist noch weniger bekannt als über die im Westen.

Gleichzeitig ist es nicht so, als handle es sich um ein rein historisches Problem. Sinti*zze und Rom*nja sind bis heute eine der [1][am stärksten diskriminierten Gruppen in Deutschland]. Das gilt im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der [2][Wohnungssuche]. Wo andere Formen von Rassismus und Menschenfeindlichkeit zumindest in ihrer offenen Form tabuisiert sind, fallen gegenüber Sinti*zze und Rom*nja oft alle Hemmungen. Zuletzt sorgte etwa eine Aktion von AfD-Politiker*innen für Entsetzen, die Sinti*zze und Rom*nja in Gelsenkirchen gezwungen hatten, die Straße zu putzen. Ein besonderes Problem sind auch heute noch Vorfälle, bei denen die Diskriminierung von Polizist*innen oder anderen staatlichen Stellen ausgeht.

Mit der Aufarbeitungskommission setzt die Bundesregierung eine der zentralen Empfehlungen um, die die breiter angelegte Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem Abschlussbericht 2023 gemacht hatte. Welche Expert*innen nun in das Gremium berufen werden sollen, ist noch unklar. Dafür steht schon fest, dass die Runde sich im Herbst 2026 zu ihrer konstituierenden Sitzung treffen soll.

6 Jul 2026

[1] /Bericht-zu-Antiziganismus-in-Berlin/!6171000

[2] /Forscher-ueber-Hass-gegen-Sinti-und-Roma/!6178548

AUTOREN

Frederik Eikmanns

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