taz.de -- Pestizid unter Krebsverdacht: US-Supreme-Court urteilt für Bayer in Glyphosat-Streit

Der Bayer-Konzern siegt im Streit über sein Pestizid Glyphosat vor dem obersten US-Gericht. Es ging nicht um Krebsrisiken, sondern um Zuständigkeiten.

Bild: Der Supreme Court entzieht Tausenden Glyphosat-Klagen gegen Bayer die rechtliche Grundlage

Der ‌Chemiekonzern Bayer hat im milliardenschweren Rechtsstreit über mutmaßliche Krebsrisiken seines Pestizids [1][Glyphosat] einen wichtigen Sieg vor dem Obersten US-Gerichtshof errungen. Der Supreme Court entschied am Donnerstag mit 7 zu 2 Stimmen, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben.

Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise seien unzulässig, da sie zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Etikettierung stellten als von der US-Umweltschutzbehörde EPA ‌verlangt. Damit entzogen die überwiegend konservativen, zu einem Drittel von US-Präsident Donald Trump ernannten Richter Tausenden ähnlichen Klagen die Grundlage.

Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Pestizidwirkstoff. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte ihn 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein – mit der Chemikalie gefütterte Säugetiere hatten Tumore entwickelt. Mehrere US-Gerichte verurteilten Bayer zu hohen Schadenersatzzahlungen an KlägerInnen, die ihre Krebserkrankung auf den Unkrautvernichter zurückführen. Der Konzern dagegen beruft sich auf Zulassungsbehörden, die Glyphosat als sicher einstufen. Das Gift tötet so gut wie alle Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und Insekten. Deshalb gilt es Umweltschützern als Gefahr für die Artenvielfalt.

In dem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof ging es nicht um die Frage, ob Glyphosat Krebs erregt oder nicht. Vielmehr befassten sich die Richter mit der Frage, ob die Betroffenen sich auf das Verbraucherrecht von Bundesstaaten berufen dürfen, obwohl die EPA den Stoff unter Trump als [2][unbedenklich] eingestuft hat. Die beiden abweichenden Richter des Supreme Courts hatten argumentiert, dass die bloße Zulassung ‌durch die EPA einen Hersteller nicht von der allgemeinen Pflicht ‌entbinde, vor möglichen Gefahren zu warnen.

Bayer-Aktionäre jubeln

Das Urteil werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen, teilte der Leverkusener DAX-Konzern mit. Es dürfte dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und künftige verhindert werden, sofern sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen.

Bei den Anlegern an der Börse herrschte Erleichterung. Die Bayer-Aktie schoss um 20 Prozent nach oben auf ein Vier-Monats-Hoch von 47,50 Euro. Damit steuerte sie auf ihren größten Tagesgewinn seit rund 23 Jahren zu.

Konkret hob der Supreme Court eine Entscheidung aus dem Bundesstaat Missouri auf. Dort ‌hatte John Durnell ‌im Jahr 2019 geklagt, weil er seine Erkrankung an einem Non-Hodgkin-Lymphom auf die rund 20-jährige ⁠Nutzung von Roundup zurückführte. Eine Geschworenen-Jury hatte ihm mehr als eine Million US-Dollar Schadenersatz zugesprochen.

Der Leverkusener Konzern hatte den US-Glyphosat-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden US-Dollar gekauft. Schon damals warnten zum Beispiel Umweltschützer, dass die Fusion Bayer teuer zu stehen kommen könnte wegen der Prozessrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat. Der Aktienkurs fiel seit der Übernahme und den Urteilen gegen Bayer immer weiter. Bereits 2020 musste der Konzern rund 10 Milliarden US-Dollar zahlen, um einen Großteil der bis dahin anhängigen Klagen beizulegen. Glyphosat verkauft er bis heute, wenn auch nicht mehr an private Anwender in den USA. (mit rtr)

25 Jun 2026

[1] /Schwerpunkt-Glyphosat/!t5008469

[2] https://www.epa.gov/sites/default/files/2019-04/documents/glyphosate-pid-signed.pdf

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Jost Maurin

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