taz.de -- Änderungen am 8-Stunden-Tag: Die 60-Stunden-Woche wäre möglich

Unternehmen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, längere Arbeitstage zu vereinbaren, heißt es im Gesetzentwurf von SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas.

Bild: Wird „nine to five“ bald entsorgt?

Kommt es zu diesem Gesetz, werden viele Beschäftigte künftig wohl länger als acht Stunden täglich arbeiten. Denn „anstelle einer werktäglichen“ Höchstarbeitszeit sollen Tarifverträge bald auch „eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit“ enthalten können. So steht es im Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.

Mit dieser Formulierung könnten Union und SPD in der Bundesregierung ihre Meinungsverschiedenheiten lösen – wenn sie wollen. Das ist aber noch nicht klar. Der Gesetzentwurf geriet ohne Zustimmung von Arbeitsministerin Bärbel Bas an die Öffentlichkeit, mit CDU und CSU abgestimmt ist er nicht.

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Parteien beschlossen, [1][den 1918 eingeführten Achtstundentag aufzuheben.] Um Unternehmen mehr Flexibilität zu geben, möchte die Union das unbedingt. Die SPD ist dagegen zurückhaltend. Nun geht es um die Details.

Dabei will Ministerin Bas der Union [2][zunächst nicht sehr weit entgegenkommen]. In ihrem Entwurf bleibt der entscheidende Satz in Paragraf 3 des Arbeitszeitgesetzes unverändert: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Daneben aber gäbe die neue Regelung den Gewerkschaften, Betriebsräten, Firmen und ihren Verbänden viel mehr Möglichkeiten vom Achtstundentag abzuweichen, indem sie eine wöchentliche Höchstzahl der Arbeitsstunden vereinbaren – angepasst an die Bedürfnisse von Betrieben, Branchen und Beschäftigten.

60-Stunden-Woche möglich

Eine Arbeitswoche könnte dann eher mal sechs Tage mit jeweils zehn Stunden umfassen, wenn beispielsweise in den folgenden vier Monaten ein Freizeitausgleich erfolgte. Die durchschnittliche Arbeitszeit würde nach wie vor acht Stunden betragen. Auch Unionspolitiker betonen, dass es ihnen nicht um die grundsätzliche Ausweitung etwa der Jahresarbeitszeit geht.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies Bas’ Vorschlag umgehend zurück: „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.“ BDA-Chef Rainer Dulger bemängelt: „Er knüpft die geringfügige Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichtet.“ Die Ministerin solle den Vorschlag zurückziehen und überarbeiten.

Neben der Arbeitszeit geht es auch um ihre Erfassung – also um eine Kontrollmöglichkeit, dass sie nicht überschritten wird. An diesem Punkt will Bas die Pflicht zur Erfassung einführen, die es bisher im Gesetz nicht gibt. Unternehmen müssten Aufzeichnungen zum Beispiel in elektronischer Form anlegen, welche Auskunft über den Umfang der geleisteten Stunden je Beschäftigten geben. Auch das will der Arbeitgeberverband nicht akzeptieren.

So erscheint momentan fraglich, ob Bärbel Bas mit ihrem Ansatz durchkommt. Noch ist alles im Fluss. Am Ende hängen die konkreten Änderungen von einer Paketlösung ab, zu der auch die Rentenreform gehört. Sowohl Union als auch SPD müssen Kompromisse machen. Welche genau, wird sich zeigen.

18 Jun 2026

[1] /Moegliches-neues-Arbeitszeitgesetz-Die-wichtigsten-Fragen-und-Antworten/!6182544

[2] /Bundestag-debattiert-ueber-Arbeitszeit/!6181475

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Hannes Koch

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