taz.de -- Neues Bremer Versammlungsgesetz: Demos dürfen weder einschüchtern noch eingeschüchtert werden
Als neuntes Bundesland will Bremen ein Versammlungsgesetz erlassen. Es soll die Rechte Demonstrierender stärken, denen aber Drohnenüberwachung blüht.
Bild: Dürfte den aktiven Werder-Fans überwiegend entgegenkommen: das neue Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz
Dass die Polizei Demonstrationen mit Drohnen überwachen darf – das findet Kevin Lenkeit am besten am neuen Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen Kai Wargalla von den Grünen und Nelson Janßen von der Linken stellte der innenpolitische Sprecher der SPD vor einer Woche im Parlamentsgebäude den Gesetzentwurf vor, auf den sich die drei Regierungsfraktionen kurz zuvor geeinigt hatten. Diese Woche soll die Bürgerschaft ihn in erster Lesung beschließen.
Fällig ist ein solches Gesetz eigentlich schon seit der Föderalismusreform 2006, die den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz über das Versammlungsrecht gegeben hat. Das Bundesgesetz, das derzeit noch in Bremen angewendet wird, stammt aus dem Jahr 1953 – und ist entsprechend veraltet.
Acht Bundesländer, darunter Niedersachsen und [1][Schleswig-Holstein], haben sich bereits ein eigenes Gesetz gegeben. Nicht alle tragen „Freiheit“ im Namen und nicht alle betonen so wie die rot-grün-rote Bremer Koalition, dass es in erster Linie um die Garantie von Grundrechten gehe.
Abwägung zwischen Grundrechten und Strafverfolgung
Aber auch das Bremer Gesetz sei ein Kompromiss, sagen die drei Innenpolitiker:innen: auf der einen Seite die Wahrung der Grundrechte, auf der anderen die Notwendigkeit, im Rahmen von Demonstrationen begangene Straftaten verfolgen zu können.
Entsprechend deutlich unterscheiden sich die drei in ihren Statements dazu, was ihnen persönlich besonders wichtig ist am neuen Gesetz. So hebt Kevin Lenkeit von der SPD eben den Drohnen-Einsatz hervor. Der rot-grün-roten Koalition hafte ja der Ruf des Polizeifeindlichen an, sagt er, aber die Erlaubnis, diese neue Technik einzusetzen, spreche dagegen.
Die Grüne Kai Wargalla hingegen sagte, sie sei froh, dass es weiterhin keine Bannmeile geben soll. Andere Bundesländer untersagen damit Demonstrationen um Parlaments- und Regierungsgebäude grundsätzlich. Zudem begrüßt sie den Schutz von symbolträchtigen Gedenktagen und -orten, an denen nicht demonstriert werden dürfe.
Für Nelson Janßen ist das an die Polizei gerichtete Zurückhaltungsgebot von zentraler Bedeutung. „Die Polizei darf nicht anlasslos Versammlungen durchstreifen“, weder im öffentlichen Raum noch in geschlossenen Räumen. Ausdrücklich erlaubt soll es Teilnehmer:innen sein, Polizeikräfte zu Dokumentationszwecken zu filmen und zu fotografieren. Diese müssen laut Gesetzentwurf ihrerseits das Anfertigen von Aufnahmen anzeigen – auch wenn diese aus der Luft mittels Drohnen geschehen.
Nach dem Willen der rot-grün-roten Koalition sollen widerrechtliche Vermummungen der Gesichter in Zukunft keine Straftat mehr sein, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar, dass Schals, Mützen, Sonnenbrillen und ähnliche Gegenstände nur dann verboten sind, wenn sie tatsächlich zu dem Zweck eingesetzt werden, der Polizei eine Identitätsfeststellung zu erschweren.
In der Begründung zum entsprechenden Paragrafen heißt es, dass sich Demonstrationsteilnehmer:innen mittels Vermummung auch davor schützen, von Gegner:innen gefilmt zu werden – weil die Bilder im Internet und sozialen Medien hochgeladen werden können. Dies könne im schlimmsten Fall Leib und Leben von Menschen gefährden, insbesondere, wenn sie gegen autoritäre Regime ihrer Heimatländer demonstrieren.
Paragraf 20 beinhaltet zudem ein Einschüchterungsverbot: „Es ist verboten“, heißt es dort, „in einer Versammlung unter freiem Himmel durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken, durch das Marschieren in Marschordnung, durch das Erteilen militärischer Kommandos oder durch ein vergleichbar paramilitärisches Auftreten oder durch ein an den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpfendes und deren Schrecken wachrufendes Gesamtgepräge in einer Art und Weise aufzutreten.“
Nichtsdestotrotz wies der Linke Nelson Janßen darauf hin, dass mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz die Grundrechte aller Bürger:innen gestärkt werden sollen. „Es geht nicht um unsere Lieblingsdemos, sondern auch um Anliegen, die wir nicht vertreten.“ So sei er froh, dass in Bremen, anders als in anderen Bundesländern, auch Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen sowie propalästinensische Kundgebungen erlaubt worden seien.
Ähnlich liberal wie der Bremer Gesetzentwurf ist das 2021 in Kraft getretene Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz. Dieses unter rot-rot-grüner Regierung verabschiedete Gesetz [2][hatte die große Koalition aus SPD und CDU verschärfen wollen]. Diesen Plan hat die SPD Medienberichten zufolge aber inzwischen aufgegeben.
23 Jun 2026
LINKS
[1] /Einschraenkung-der-Grundrechte/!5201063
[2] /Demonstrationsfreiheit-in-Berlin/!6176131
AUTOREN
Eiken Bruhn
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