taz.de -- Rechte Hetze im Nahverkehr: Berliner BVG beerdigt Nius
Die Werbekampagne des rechten Portals Nius ist Geschichte. Ein Post von Julian Reichelt brachte das Fass zum Überlaufen. Zuvor gab es viele Proteste.
Bild: Folgt man am Hauptbahnhof der BVG?
Die BVG zieht zurück. Die Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal Nius in Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe ist „mit sofortiger Wirkung“ beendet, erklärt die BVG am Freitag in einer Pressemitteilung.
Anlass ist laut BVG ein Social-Media-Beitrag, gepostet am 3. Juni 2026 vom Nius-Verantwortlichen [1][Julian Reichelt]. Der Post zeige ein Werbemotiv, das suggeriere, es hinge in einer Berliner U-Bahn. Die BVG stellt klar: Weder sei das betreffende Motiv Teil der seitens der BVG gebuchten Kampagne, noch sei es von ihr „freigegeben oder veröffentlicht“ worden.
Inhalt des vermeintlich in der U-Bahn platzierten Nius-Werbemotivs: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die Formulierung legt nahe, es gäbe keine Geschlechtsidentitäten außerhalb einer vermeintlichen Zweigeschlechtlichkeit. Das überschreite „aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die BVG sehe sich als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte, darunter auch Meinungsfreiheit und Gleichbehandlungsgesetz, gebunden: „Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.“
Kritik wurde laut
Die Werbekampagne hatte bereits zuvor eine große Welle der Kritik ausgelöst – die [2][taz berichtete] über verschiedene Proteste.
Die BVG jedoch hatte die Verantwortung von sich gewiesen. Auch am Freitag wiederholte sie die Begründung, dass sie gegen die bisherigen Motive der Kampagne rechtlich nicht hätte vorgehen können: „Zum Zeitpunkt der Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren“, so die BVG. Gegenüber der taz sagt eine Sprecherin, man sei von dieser Linie nicht abgewichen. Der aktuelle Post habe jedoch diesen Rechtsrahmen überschritten.
„Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt“, heißt es in der Pressemitteilung.
5 Jun 2026
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AUTOREN
Luzie Fuhrmann
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