taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: CDU will Regelung verschärfen

Von Beginn war die Union gegen eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Die Länder fordern jetzt, dass Standesämter möglichen Missbrauch aufdecken.

Bild: Das Selbstbestimmungsrecht ist Ende 2024 eingeführt worden

Schon als das Selbstbestimmungsrecht Ende 2024 eingeführt wurde, kündigte CDU und CSU an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen. Jetzt haben drei unionsgeführte Bundesländer einen ersten Vorstoß gemacht, um die von der Ampel-Regierung beschlossene Neuregelung einzuschränken. Die Forderung kommt dabei nur eine Woche vor der nächsten Justizminister:innenkonferenz, die am 11. und 12. Juni in Hamburg stattfindet. Die SPD und das CDU-geführte Bundesfamilienministerium reagierten zurückhaltend auf den Vorstoß.

Die Justizminister:innen von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt fordern laut Informationen der Süddeutschen Zeitung einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Die Bundestagsfraktion der Union unterstützt das. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der Süddeutschen Zeitung.

Von Betroffenenverbänden wurde die Einführung des [1][Selbstbestimmungsrechts als großer Erfolg] gefeiert. Seitdem reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Unter dem zuvor geltenden Transsexuellengesetz wurden unter anderem psychologische Gutachten und teils entwürdigende Untersuchungen verlangt.

Angst vor Missbrauch

Doch trotz der Vorteile für Betroffene überwiegt in der Union scheinbar die Angst vor Missbrauch. Plum verweist auf den [2][Ausnahmefall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich]. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, [3][ein Gericht ordnete am Montag die Auslieferung] nach Deutschland an.

Kein Kommentar von SPD-Ländern

Ebenfalls auf Druck der Union wird [4][das Selbstbestimmungsgesetz derzeit evaluiert]. Eine Sprecherin des dafür federführenden Familienministeriums verwies der Süddeutschen Zeitung gegenüber auf den laufenden Prozess: „Auf Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings noch keine Ergebnisse erwartet.

Die SPD-geführten Justizminister:innen, die nächste Woche in Hamburg auf ihre Kolleg:innen aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt treffen werden, halten sich bisher bedeckt, Anfragen blieben unkommentiert.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Zeitung: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.“ Das gelte auch für den Fall Liebich. „Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht, dann sehen wir uns die auf jeden Fall an.“ Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, „prüfen wir das und werden gegebenenfalls tätig“. (afp, taz)

3 Jun 2026

[1] /Selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-Kraft/!6046447

[2] /Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz/!6106300

[3] /Gerichtsentscheidung-in-Tschechien/!6183435

[4] /Aenderung-beim-Selbstbestimmungsgesetz-/!6106418

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