taz.de -- Beleidigung von Politiker*innen: Als ich Philipp Amthor ein rassistisches Arschloch nannte
Auch ich habe als Kommunalpolitiker*in Anfeindungen erlebt. Und will trotzdem, dass der StGB-Paragraf zur Politikerbeleidigung abgeschafft wird.
Bild: Philipp Amthor im Deutschen Bundestag
Vor sechs Wochen saß ich auf der Anklagebank. 90 Tagessätze, hieß es im Strafbefehl der Oberstaatsanwaltschaft Koblenz. Der Vorwurf: Politikerbeleidigung. Die Tat: Ich habe [1][CDU-Politiker Philipp Amthor] vor über vier Jahren als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet, nachdem er in der Welt vor einer Ausnutzung deutscher Sozialsysteme durch Geflüchtete gewarnt hatte. Es tut mir leid, Herr Amthor. Das war nicht nett.
Doch hier soll es nicht um Amthor gehen. Interessanter als der Strafbefehl ist die Vorgeschichte: Auf meinen Tweet hatte zunächst niemand reagiert – kein Amthor, keine Staatsanwaltschaft. Ein Jahr später bezeichnete ich die [2][AfD-Politikerin Anna Leisten] als „Nazi“ und wurde angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Wer mit White-Power-Symbolik posiert, muss „Nazi“ ertragen.
Im Zuge dieser Ermittlungen aber durchforstete man meinen Twitter-Account und wurde fündig. Der alte Amthor-Tweet, den niemand gemeldet hatte: plötzlich Gegenstand eines Verfahrens. Ermittelt wird, das ist die Pointe, im „öffentlichen Interesse“ auch ohne Strafantrag, den Amthor dann sogar noch nachreichte. Und darin liegt der Unterschied. Bei [3][Paragraf 188] ermittelt der Staat von Amts wegen, die Verjährung verlängert sich auf fünf Jahre, der Strafrahmen ist höher.
Paragraf 188 schützt theoretisch „die Würde des Amtes“. Auch meine Tat soll dazu beigetragen haben, Philipp Amthors „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Dazu kommt das Werkzeug: der Strafbefehl. Über die Hälfte aller Strafverfahren wird so erledigt, ohne dass Beschuldigte je vor einem Richter stehen. Wer nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt, ist rechtskräftig verurteilt. Bei einem Ladendiebstahl mit Geständnis: praktisch. Bei einem Gummiparagrafen, dessen Auslegung von Gericht zu Gericht schwankt: eine Falle.
Hier entsteht ein Zwei-Klassen-Strafrecht
Die Verhandlung ging gut für mich aus. Aber das hat Gründe. Ich kenne das Rechtssystem, habe meine Post im Griff und finde Medienrecht spannend. Was aber, wenn so ein Strafbefehl jemanden trifft, der vor drei Jahren [4][einmal „Merz Leck Eier“] oder, Gott bewahre, „Arschloch“ zu oder über einen Politiker gesagt hat? Mehrere Tausend Euro Geldstrafe und ein Eintrag im Bundeszentralregister.
Zum Vergleich: Vor einigen Monaten erstattete ich selbst Anzeige. Ein Mann hatte mir im Baumarkt ins Gesicht gespuckt. Das Verfahren wurden eingestellt. Etwas zynisch ist das schon.
Was hier entsteht, ist ein Zwei-Klassen-Strafrecht. Dabei geht es überhaupt nicht um mich. Ich habe meine Anwaltskosten mit Herz getragen, mit meinen Jura-Freund*innen darüber geschmunzelt und kann dazu Tiktoks produzieren. Auf jeder Party ist „Ich stand vor Gericht wegen ‚Arschloch’ zu Amthor, was machst du so?“ ein Ice-Breaker. Aber wenn solche Verfahren ganz normale Leute treffen, die keinen Medienrechtsanwalt auf Kurzwahl im Handy haben, dann graut mir Böses. Da wird der Rechtsstaat Menschen verlieren.
Paragraf 188 StGB gehört abgeschafft. Nicht, weil [5][Hass gegen Politiker*innen] kein reales Problem ist. Ich habe selbst als Kommunalpolitiker*in erfahren, was Anfeindungen mit Amtsträger*innen machen. Aber es ist ein missglücktes Gesetz und stand berechtigterweise jüngst im Fokus der UN-Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit. Am Ende wird der Paragraf, wenn er nicht zumindest reformiert wird, den Hass gegen Politiker*innen nicht eindämmen, sondern ausweiten. So zynisch das klingen mag.
24 May 2026
LINKS
[1] /Philipp-Amthor-beschaeftigt-Mitglied-einer-extrem-rechten-Burschenschaft/!6107417
[2] /AfD-Streit-um-die-Junge-Alternative/!6050227
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
[4] /Merz-und-Social-Media/!6175858
[5] /Gewalt-gegen-Politikerinnen/!6172951
AUTOREN
Elya Maurice Conrad
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