taz.de -- 10 Jahre nach Panama Papers: Bewährungsstrafe gegen Ex-Chef der Skandalkanzlei

Der Finanzdienstleister Mossack Fonseca stand im Mittelpunkt eines weltweiten Steuerskandals. Das Urteil in einem Prozess in Köln fällt milde aus.

Bild: „Kein Finanzjongleur“: der Angeklagte (Mitte) zu Beginn des Prozesses in Köln

Zehn Jahre nach dem weltweit bisher größten Schlag gegen Steuerhinterzieher und Geldwäscher ist am Mittwoch in Köln eine der früheren Führungsfiguren der Kanzlei Mossack Fonseca verurteilt worden. Die Strafkammer verhängte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung, plus eine Geldauflage von 100.000 Euro gegen den Schweizer Christoph Zollinger.

Zollinger hatte in dem [1][Verfahren am Landgericht Köln] zugegeben, Beihilfe zu besonders schwerer Steuerhinterziehung in 50 Fällen mit einem Gesamtschaden von mehr als 13 Millionen Euro geleistet zu haben. Als Miteigentümer der Kanzlei hatte er Klienten anonyme Briefkastenfirmen in Steueroasen eingerichtet.

Die Vorsitzende der 16. Großen Strafkammer, Sabine Grobecker, sagte, Zollinger habe „den Steuerhinterziehern nicht direkt geholfen“ und sei geständig gewesen. Oberstaatsanwalt Lutz Niemann, der 2 Jahre auf Bewährung gefordert hatte, erklärte, der Angeklagte sei „kein Finanzjongleur wie etwa die Täter [2][in Cum-Ex-Verfahren“.]

Mossack Fonseca war Ende 1987 von dem Deutschen Jürgen Mossack und dem Panamaer Ramón Fonseca Mora in Panama gegründet worden. Der Finanzdienstleister, zu dessen Eigentümern Zollinger gehörte, hatte seit Ende der 1980er Jahre mehr als 240.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen eingerichtet.

Folgen der Panama Papers

Seit der Veröffentlichung der [3][sogenannten Panama Papers 2016] gehen Regierungen gegen dieses Geschäftsmodell vor. So sind in vielen Ländern, auch in Steueroasen, „[4][Transparenzregister“] eingeführt worden. In jedem Staat der Europäischen Union etwa müssen sich die „wirtschaftlich begünstigen“ Personen einer Firma, in diesem Register eintragen lassen. Allerdings kosten Verstöße gegen diese Pflicht nur eine Geldbuße von wenigen tausend Euro.

Zudem sind die Transparenzregister als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in fast allen Ländern nicht öffentlich einsehbar. Die investigativen Münchner Journalisten Bastian Obermayer und Frederik Obermaier, die die Daten der Panama Papers als erste anonym zugespielt bekamen, beklagen das: „Transparenzregister sind nicht nur gut im Kampf gegen Steuerdumping, sondern auch beim Aufspüren von korrupten Politikern, Subventionsbetrügern und Sanktionsumgehern“, sagte Obermaier der taz. Wer die Öffentlichkeit aussperre, der übersehe, dass „einige der wichtigsten Fälle“ erst durch Journalistinnen und Journalisten ans Licht gekommen seien.

Maßnahmen-Klein-Klein

David Rüll, Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, schreibt in seiner Antwort auf eine Anfrage der taz, seit der Veröffentlichung der Panama Papers seien „bei der koordinierten Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb“ schon „signifikante Fortschritte“ erzielt worden. Firmen könnten ihre Gewinne nicht mehr einfach in Niedrigsteueroasen verlagern. „Zahlreiche einzelne Maßnahmen“ dagegen seien von Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten bereits umgesetzt worden. Zudem sei die [5][globale Mindestbesteuerung von Unternehmen] „ein Erfolg im multilateralen Einsatz gegen Steuerdumping“.

Obermaier bleibt jedoch skeptisch: „Im Kampf gegen Steuerdumping werden minimale Fortschritte zum großen Wurf erklärt – und das, während EU-Mitglieder wie Malta, Luxemburg und Irland nichts anderes als Steueroasen sind.“

Tatsächlich haben sich 2021 rund 130 Staaten geeinigt, Gewinne von Großunternehmen mit mindestens 15 Prozent Steuern zu belegen. Dadurch sollen europäische Konzerne keine Gewinne in Tochterfirmen verschieben können, die nur aus einem Briefkasten in einer Steueroase bestehen.

Die Veröffentlichung der Panama Papers vor zehn Jahren hat nicht nur die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Auf allen Kontinenten trieben Steuerfahnder*innen daraufhin mehr als eine Milliarde Euro an hinterzogenen Steuern und über Strafzahlungen zurück in öffentliche Kassen. Starregisseur Steven Soderbergh verfilmte die Story mit Meryl Streep und Antonio Banderas unter dem Titel „The Laundromat“.

22 Apr 2026

[1] /Jurist-wegen-Panama-Papers-vor-Gericht/!6171143

[2] /Neuer-Cum-Ex-Prozess-Drei-Ex-Manager-der-Warburg-Bank-angeklagt/!6165486

[3] /Haftstrafe-fuer-tuerkische-Journalistin/!5564412

[4] /Steuerhinterziehung-schwerer-gemacht/!5661440

[5] /Uneinigkeit-zwischen-Union-und-SPD/!6098729

AUTOREN

Jan Nüse

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