taz.de -- EuGH-Urteil zu Diskriminierung: Ungarns LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Recht

Mit einem umstrittenen Gesetz wollte Viktor Orbán 2021 die Darstellung sexueller Minderheiten in Medien einschränken. Ein Gericht hat dies nun gestoppt.

Bild: Höchstrichterliche Klatsche gegen Orbán

kna | Ungarn hat mit seinem „Kinderschutzgesetz“ laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Unionsrecht verstoßen. Laut dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch werden [1][LGBTQ-Personen] durch das [2][2021 erlassene Gesetz] stigmatisiert und marginalisiert. Die englische Abkürzung LGBTQ steht vor allem für nicht-heterosexuelle Menschen, die sich etwa als lesbisch, schwul oder queer identifizieren.

Die ungarische Regelung beschränkt oder verbietet im Wesentlichen Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und von Transsexualität in Medien und Werbung. Das sollte nach Angaben der Regierung dem Schutz Minderjähriger dienen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete dies indes als „Schande“. Die Kommission reichte Klage ein.

„Stigmatisierend und kränkend“

Der Gerichtshof sah die Klage als begründet an. Das ungarische Gesetz verstoße unter anderem gegen das in der EU-Charta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Wörtlich heißt es in dem Richterspruch: „Der Gerichtshof stellt klar, dass Minderjährige angemessen vor Sendungen geschützt werden können, die für ihr Alter ungeeignet sind, ohne dass insoweit eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung vorgenommen wird.“

Sexuelle Minderheiten würden [3][in Ungarn] als schädlich für die körperliche, geistige und moralische Entfaltung von Minderjährigen sowie als Gefahr für die Gesellschaft dargestellt, kritisierten die Richter. Der „stigmatisierende und kränkende Charakter“ der zugrundeliegenden Vorgaben verletze das Recht auf Menschenwürde. Daher stehe das Gesetz „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“.

Ungarn ist angehalten, dem Urteil des EuGH unverzüglich Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, können Sanktionen verhängt werden.

21 Apr 2026

[1] /Ungarn-schraenkt-Geschlechtervielfalt-ein/!6079140

[2] /Ungarns-geplantes-LGBTQ-Referendum/!5781969

[3] /Das-System-Orban/!6170155

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