taz.de -- Anpassung an die Erderhitzung: Pflichtversichert gegen Starkregen

Vielen Wohnhäusern fehlt die finanzielle Vorsorge gegen Elementarschäden. Eine Organisation fordert deshalb Policen für alle – was Versicherer nicht wollen.

Bild: Hochwasser wie jenes an der Donau 2024 werden mit zunehmender Erderhitzung wahrscheinlicher und heftiger

Alle Eigentümer:innen von Wohngebäuden sollten eine günstige Versicherung gegen Überschwemmungen und Starkregen abschließen können – aber auch müssen. So lautet der Vorschlag der Organisation Urgewald.

Bisher gibt es eine solche verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland nicht, im benachbarten Frankreich funktioniert sie dagegen gut. Dort kostet eine solche Police nach Angaben der Organisation 42 Euro im Jahr zusätzlich zur normalen Gebäudeversicherung.

Hierzulande verlangen die Versicherungsunternehmen jedoch typischerweise zwischen 60 und 1.000 Euro, was vielen Hausbesitzer:innen zu teuer ist. Nur 57 Prozent der Wohngebäude verfügen deshalb über einen finanziellen Schutz gegen Extremwetterschäden, wobei über 400.000 Häuser in der Nähe von Gewässern besonders gefährdet sind.

Urgewald ist eine Umwelt- und Menschenrechtsorganisation, die sich unter anderem mit dem Klimawandel beschäftigt. Dieser gilt als eine Ursache der zunehmend teuren Schäden durch Wetterextreme, welche mitunter nur noch schwer zu versichern sind.

Das Problem wird in Deutschland seit Jahren diskutiert, doch die Politik kommt zu keiner Lösung. In Extremfällen wie der Ahr-Katastrophe 2021 deckte der Staat die gigantischen Kosten aus Steuermitteln auch für freiwillig unversichertes Eigentum. Damals legte der Bund einen Hilfsfonds mit 30 Milliarden Euro auf.

Vorbild Frankreich

„Die deutsche Politik sollte sich an Modellen wie dem in Frankreich orientieren“, sagt Lena Samborski von Urgewald. „Das dortige System zeigt, wie eine kostengünstige, solidarische und gleichzeitig stabile Absicherung gegen zunehmende Klimaschäden aussehen sollte.“ Die Pflichtversicherung sei in Deutschland rechtlich ebenfalls möglich, heißt es in einer neuen Studie der Organisation.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl plädiert gleichfalls für das französische Modell. Dieses sieht so aus: Die Basisverträge für Wohngebäude und Autos enthalten automatisch den Schutz gegen Extremwetterschäden.

Die privaten Unternehmen können diese Risiken günstig bei einem staatlichen Rückversicherer abdecken. Beide teilen sich die Kosten der Schadensregulierung. Sollten deren Reserven erschöpft sein, wird noch eine staatliche Garantie wirksam. Aus den Prämien lassen sich außerdem Präventionsmaßnahmen finanzieren, etwa Gefährdungsanalysen, der Bau von Deichen oder die Umsiedlung von Gebäuden.

GDV-Vorschlag wäre „unsolidarisch“, kritisiert Urgewald

Hierzulande hat im vergangenen Dezember der Verband der Versicherungen (GDV) eine Variante vorgeschlagen, die ähnlich klingt, aber entscheidende Unterschiede aufweist. So wollen die Firmen den Immobilienbesitzer:innen ermöglichen, den Vertragsbestandteil des Elementarschutzes abzulehnen. Es handelt sich also nicht um eine Pflichtversicherung.

Im Übrigen soll der Rückversicherer ein privates, kein staatliches Unternehmen sein. Die zusätzlichen Versicherungskosten für ein gefährdetes Haus am Fluss ließen sich mit diesem Modell beispielsweise auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzen, sagte Anja Käfer-Rohrbach, die Vize-Geschäftsführerin des Verbandes.

„Das GDV-Modell wäre unsolidarisch und unnötig teuer“, erklärt dazu Urgewald-Expertin Samborski – und verweist auf die 42 Euro in der französischen Variante. Die Organisation äußert die Vermutung, dass der deutsche Verband und seine Mitglieder schlicht ihre Gewinnmargen in die Höhe treiben. Bei geringeren Prämien fielen diese ebenfalls niedriger aus.

Die Bundesländer sind für eine Pflichtversicherung

Währenddessen findet die hiesige Politik noch zu keinem Kompromiss. Die Arbeiten am Gesetzentwurf seien nicht abgeschlossen, hieß es im Bundesjustizministerium.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht, dass baldmöglichst alle Gebäudeversicherungen auch den Schutz gegen Extremwetterschäden enthalten sollten. Allerdings will man das „Opt-Out“ prüfen, also die Möglichkeit des „Neins“ der Hauseigentümer:innen. Die Regierungen der Bundesländer setzen sich dagegen für die gesetzliche Pflicht ein.

Die Klimaschutz-Organisation Urgewald interessiert sich auch deshalb für die Versicherungsfrage, weil ihrer Ansicht nach manche Versicherungsunternehmen eine klimaschädliche Geschäftspolitik betreiben, indem sie Policen mit großen Kohlendioxid-Verursachern abschließen.

Das seien teilweise noch Vertrage mit der Öl-, vor allem aber mit der Gasindustrie etwa für Leitungen und Flüssiggas-Terminals. Urgewald fordert, dass die Versicherungen solche Geschäfte zurückdrängen. Die Kosten der Extremwetter- und Klimaschäden sollten sie sich von der Verursachern zurückholen.

9 Apr 2026

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Hannes Koch

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