taz.de -- Urteil im Prozess um Social-Media-Sucht: Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe

20-Jährige in den USA soll 6 Millionen Dollar bekommen, weil sie süchtig nach Youtube und Instagram war. Betreiber Alphabet und Meta prüfen rechtliche Schritte.

Bild: Bindend: Social-Media-Apps auf einem Handy

rtr/afp | Die Techkonzerne Alphabet und Meta sind in einem wegweisenden Prozess um die Abhängigkeit von sozialen Medien zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen der Klägerin einschließlich Strafzahlungen 4,2 Millionen Dollar von Meta und 1,8 Millionen Dollar von der Google-Mutter zu.

Der Fall dreht sich um eine 20-jährige Frau, die nach eigenen Angaben in jungen Jahren wegen fesselnden Designs der Apps süchtig nach Youtube und Instagram wurde. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen bei der Entwicklung fahrlässig gehandelt und nicht vor ‌den Gefahren gewarnt hätten. Das Urteil gilt als wegweisend und könnte die Branche zwingen, ihre Verteidigungsstrategien bei Klagen zur Nutzersicherheit grundlegend zu überdenken.

Kaley G. M. hatte bei ihrer Aussage Ende Februar von ihrem Suchtverhalten und dadurch ausgelösten Angstzuständen und Depressionen berichtet. Selbst wenn sie auf Instagram gemobbt worden sei, sei sie auf der App geblieben. „Wenn ich nicht online war, hatte ich einfach das Gefühl, etwas zu verpassen“, sagte sie. Nach Angaben ihres Anwalts war Kaley bis zu 16 Stunden pro Tag auf den Plattformen.

Ihr Anwalt Mark Lanier argumentierte vor Gericht, die Internetkonzerne hätten mit Social-Media-Apps „eine Sucht in den Gehirnen von Kindern erzeugt“. Ihnen sei es darum gegangen, sie möglichst lange auf den Plattformen zu halten, um die Werbeeinnahmen zu steigern.

Instagram-Chef Adam Mosseri bestritt dagegen ein Suchtpotenzial der App. In dem siebenwöchigen Prozess sagte auch Meta-Chef Zuckerberg aus. Er räumte Probleme bei der Alterskontrolle der Nutzerinnen und Nutzer ein, die nach den Instagram-Regeln mindestens 13 Jahre alt sein sollen.

„Das heutige Urteil ist ein Signal der Geschworenen an eine ganze Branche, dass die Zeit der Rechenschaft gekommen ist“, erklärte der Hauptanwalt der Klägerin.

Meta wies die Entscheidung zurück. Das Unternehmen prüfe rechtliche Schritte, teilte der Konzern mit. Google plant, in Berufung zu gehen, sagte Unternehmenssprecher José Castañeda.

Die verhängten Strafen fallen für die beiden wertvollsten Unternehmen der Welt gering aus: Meta rechnet für das Jahr 2026 mit Investitionsausgaben zwischen 115 und 135 Milliarden Dollar, Alphabet plant im selben Zeitraum mit 175 bis 185 Milliarden Dollar. An der US-Börse schlossen beide Konzerne leicht im Plus.

Die Klägerseite hatte sich in dem Verfahren auf das Design der Plattformen und nicht auf deren Inhalte konzentriert. Dies erschwerte ‌es den Konzernen, eine Haftung abzuwenden. Im Prozess versuchten die Anwälte zu belegen, dass Meta und Google gezielt Kinder ins Visier genommen und Gewinne über die Sicherheit gestellt hätten.

Meta führte die psychischen Probleme der Klägerin dagegen auf ihr schwieriges familiäres Umfeld in der Kindheit zurück. YouTube argumentierte, ⁠sie habe die Videoplattform nur sehr wenig genutzt. Snap und Tiktok waren ursprünglich ebenfalls angeklagt, hatten sich jedoch vor Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt.

Große Technologieunternehmen stehen in den USA seit ⁠Jahren wegen der Sicherheit von Minderjährigen in der Kritik. Da der Kongress bislang keine umfassenden Gesetze zur Regulierung sozialer Medien verabschiedet hat, verlagert sich die Auseinandersetzung zunehmend auf Gerichte und Bundesstaaten. Mindestens 20 US-Staaten haben ‌im vergangenen Jahr Gesetze zur Nutzung sozialer Medien durch Kinder erlassen.

Im ‌Sommer werden weitere große Prozesse in Kalifornien erwartet, bei denen es ebenfalls um die Suchtgefahr von Plattformen wie Instagram, Youtube, Tiktok und Snapchat geht. Erst am Dienstag hatte eine Jury in New Mexico Meta ‌in einem separaten Verfahren wegen der Gefährdung von Kindern verurteilt.

26 Mar 2026

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