taz.de -- Schlappe für Polizei vor Gericht: Was die Polizei über Cem Ince nicht mehr sagen darf
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Berliner Polizei bei einer Demo die Rechte des linken Bundestagsabgeordneten verletzt hat.
Bild: Ein Polizeibeamter sei auf ihn zugegangen und habe ihn ins Gesicht geschlagen, sagt der Politiker Cem Ince
Der Bundestagsabgeordnete Cem Ince (Die Linke) hat einen juristischen Erfolg gegen die Berliner Polizei errungen. Diese darf vorerst nicht mehr sagen, Ince sei bei einer [1][Demonstration in Wedding am 12. Oktober 2025] festgenommen worden, weil er zuvor einen Polizisten tätlich angegriffen habe. Das beschloss das Verwaltungsgericht Berlin bereits am Dienstag in einem Eilverfahren.
Auf der Demonstration gegen eine Rüstungsfirma trug Ince eine beschriftete Weste und gab sich als parlamentarischer Beobachter zu erkennen. [2][Dennoch sei ein Polizeibeamter auf ihn zugegangen und habe ihn ins Gesicht geschlagen], beschrieb er auf Instagram. Polizisten hätten ihn an seiner Kapuze weggezogen und in ein Polizeiauto „geworfen“. Dort hätten die Polizisten dann mehrfach auf sein Gesicht und seinen Kopf eingeschlagen, obwohl er sich nicht gewehrt habe. Schließlich hätten sie ihn weggefahren, um seine Identität festzustellen.
Die Polizei hatte später erklärt: „Die Festnahme des Abgeordneten erfolgte aufgrund eines vorangegangenen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten, wobei der Abgeordnete mehrfach in Richtung und gegen den Kopf des Polizeibeamten geschlagen haben soll.“ Die Polizei machte gegenüber verschiedenen Medien ähnliche Aussagen. Sie behauptete auch, dass die Versammlung nicht angemeldet gewesen sei.
Nachdem die Polizei die von Ince geforderte Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, stellte dieser einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Die Äußerungen würden sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen, ihn vorverurteilen und verstießen gegen die Unschuldsvermutung, das Sachlichkeitsgebot und das Rechtsstaatsprinzip. Die Behauptung einer nicht angezeigten Versammlung sei falsch. Dies erzeuge außerdem eine negative Gesamtwirkung auf seine öffentliche Wahrnehmung, die aufgrund seines Abgeordnetenmandats besondere Bedeutung habe.
Gericht gab dem Antrag statt
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Abgeordneten recht. Es bejahte die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Gericht erkannt zudem die Dringlichkeit an, weil die fortdauernde Rufschädigung nicht mehr gutzumachen wäre. Es bestand eine konkrete Wiederholungsgefahr, da die Polizei die Äußerungen weiterhin für rechtmäßig hielt und ein fortlaufendes öffentliches Interesse am Fall bestand.
Ince zeigte sich gegenüber der taz zufrieden. „Die Entscheidung bedeutet für mich einen ersten Erfolg und zeigt, wie wichtig eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei ist“, sagte er. Er sei sich bewusst, „dass es viele Betroffene von Polizeigewalt gibt, die sich oftmals nicht zur Wehr setzen können. Auch deshalb ist diese Gerichtsentscheidung so wichtig.“
5 Feb 2026
LINKS
[1] https://asanb.noblogs.org/?event=geld-fuer-den-kiez-statt-waffen-fuer-den-krieg
[2] /Parlamentarische-Demo-Beobachtung/!6116561
AUTOREN
Beritan Dik
ARTIKEL ZUM THEMA
Kritik an Polizei Berlin: 110 Prozent beleidigt
Die Polizei gibt sich gerne selbstironisch. Wenn aber Kritik geübt wird, hält sich die Geduld in Grenzen, zeigt ein kürzlich eingestelltes Verfahren.
Polizeigewalt in Berlin: Ein Tritt, zwei Schläge, keine Verurteilung
Ein Bundespolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Das Gericht sieht von einer strafrechtlichen Verfolgung ab.
Parlamentarische Demo-Beobachtung: Polizisten schlagen Linken-Politiker*innen
Gleich zwei Linken-Bundestagsabgeordnete erleben Polizeigewalt. Sie verfolgten als parlamentarische Beobachter*innen Demonstrationen in Berlin.