taz.de -- Schwangerschaftsabbrüche: Kliniken haben kein Recht auf „Gewissensfreiheit“

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf Abtreibungen durchführen. Trotzdem bleibt: Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafrecht.

Bild: Joachim Volz bei einer Demonstration in Hamm in Westfalen. Mehrere hundert Menschen protestierten dort „gegen das katholische Abtreibungsverbot“ am Klinikum Lippstadt

Es ist ein kleiner Sieg: Der Chefarzt des katholischen Klinikums Lippstadt, Joachim Volz, darf wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen – als ambulante, kassenärztliche Nebentätigkeit. So befand am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Volz hatte gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Das christliche Klinikum hatte dem Gynäkologen zuvor untersagt, medizinisch indizierte und damit rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Das Gericht machte aber klar: [1][Volz' Erfolg] beziehe sich nur auf seine Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfen Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, [2][ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht]. Grundlage dafür sei die unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine [3][grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere]. Das ist krass.

Während Kliniken, katholisch oder nicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen – medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sind Kassenleistungen –, berufen sie sich in bestimmten Fällen auf ihr Gewissen und behalten es sich vor, auszuwählen, welche Leistungen sie anbieten wollen. Der Mediziner Volz hat Recht, wenn er sagt: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten.“

Ärztliches Handeln muss eine klar definierte und umfassende reproduktive Gesundheitsversorgung beinhalten. Also müssen auch die über 100.000 jährlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland abgesichert sein – rechtlich und in der Versorgung. Kliniken sollten sich künftig nicht mehr auf eine für Unternehmen zweifelhafte „Gewissensfreiheit“ berufen können. Die Grünen im Bundestag hat bereits angekündigt, [4][dazu einen Antrag einzubringen]. Letztendlich geht es um eines: Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht.

6 Feb 2026

[1] /Verbot-von-Schwangerschaftsabbruechen/!6091881

[2] /Verbot-von-Schwangerschaftsabbruechen/!6106242

[3] /Ungewollt-schwanger/!6127320

[4] /Arzt-verklagt-Klinik/!6150917

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Amelie Sittenauer

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