taz.de -- Trotz Beitragserhöhungen: Nur wenige gesetzlich Versicherte wechseln die Krankenkasse

Zum Jahreswechsel haben zahlreiche Krankenkassen die Beiträge erhöht. Versicherte haben damit ein Sonderkündigungsrecht. Doch nur wenige nutzen es.

Bild: Wir bleiben hier: Das ist die Haltung vieler Versicherter und bleiben trotz Sonderkündigungsrecht bei ihrer Krankenkasse

afp | Trotz [1][steigender Beiträge] wechseln in Deutschland laut einer Umfrage nur wenige gesetzlich Versicherte ihre [2][Krankenkasse]. 2025 entschieden sich nur fünf Prozent für eine neue Kasse, wie das Verbraucherportal Finanztip am Freitag mitteilte. 39 Prozent hätten noch nie ihre Krankenkasse gewechselt. Dabei seien zwei Drittel der Wechsler mit ihrer neuen Kasse zufriedener als vorher, wie aus der repräsentativen Umfrage hervorging. Jeder Dritte gab sogar an, deutlich zufriedener zu sein.

Unzufriedener waren nach dem Wechsel demnach nur rund vier Prozent. „Die hohe Zufriedenheit zeigt: Ein Kassenwechsel kann sich durchaus lohnen“, erklärte Finanztip-Expertin Barbara Weber. Durch einen Wechsel lasse sich zudem oft sparen, ohne dass Versicherte auf Leistungen verzichten müssten, fuhr das Verbraucherportal in Berufung auf seinen Krankenkassenvergleich fort.

Kombination aus Beitrag und Leistung

Laut Umfrage waren für die meisten Befragten solche Einsparungen auch der wichtigste Auslöser für einen Wechsel. 40 Prozent nannten einen niedrigeren Beitrag als Grund, wie Finanztip weiter mitteilte. Eine fast ebenso große Rolle bei der Entscheidung spielten bessere Leistungen mit 39 Prozent. „Gesetzlich Versicherte entscheiden sich beim Wechsel ihrer Krankenkasse nicht rein kostengetrieben, sondern suchen die beste Kombination aus Beitrag und Leistung“, erklärte Weber. Der Service folgt mit 27 Prozent als Grund vor Bonusprogrammen mit 24 Prozent und Empfehlungen mit 22 Prozent.

Das Sparpotenzial bei einem Wechsel bezifferte Finanztip auf hunderte Euro pro Jahr und verwies auf seinen Online-Rechner, mit dem sich Versicherte die Einsparung individuell berechnen könnten. Am sinnvollsten sei ein Vergleich zum Jahreswechsel, empfahl das Verbraucherportal. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrages haben Versicherte demnach ein Sonderkündigungsrecht. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der bisherigen Krankenkasse eingehen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird“, erklärte Finanztip.

Für die Erhebung befragte Innofact den Angaben zufolge im Auftrag von Finanztip im Dezember 2025 insgesamt 1.017 Personen. Die Ergebnisse sind laut Finanztip repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

2 Jan 2026

[1] /Streit-zwischen-Warken-und-Krankenkassen/!6140658

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