taz.de -- Kommission zu sexualisierter Gewalt: Katholische Kirche mauert bei der Aufarbeitung

Die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und Hamburg geben Daten zu sexuellen Übergriffen nicht heraus. Das ist das zentrale Problem für die Aufklärer.

Bild: Katholischen Bistümer wollen Akten nicht rausgeben: erschwert die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle

Wer sich die Audioaufnahmen anhört, die der [1][Betroffenenrat Nord] exemplarisch auf seine Website stellt, braucht starke Nerven. Leidtragende sexualisierter Gewalt, verübt in den katholischen Bistümern Hildesheim und Osnabrück und im Erzbistum Hamburg, sprechen über die „Macht, die Täter schützte“, von einem „Abgrund der Zerstörung, der Willkür, der Angst und der Einsamkeit, aus der es kein Entrinnen gab“.

Mitglieder des Rats arbeiten auch in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) mit, die seit 2022 die sexualisierten Gewalttaten durch Kleriker und andere Bistumsangehörige erhellen hilft. Die Kommission ist interdisziplinär besetzt mit VertreterInnen der norddeutschen Bundesländer, der Betroffenen, der Bistümer.

Am Montag hat die [2][UAK Nord ihren zweiten Zwischenbericht] vorgestellt. Das Zeugnis, das sie den Bistümern ausstellt, ist hart, voll mahnender Vorhaltungen. Kommissionsmitglied Ingo Frommeyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück, sprach von „unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Aufarbeitungstätigkeiten“ der Bistümer, „wesentliche Akteneinsichten und Auskünfte“ seien „verwehrt“ worden.

Erzbistum Hamburg gibt Akten nicht raus

Besonders im Visier der Aufklärer: Das Erzbistum Hamburg, gegen das vor dem [3][Interdiözesanen Datenschutzgericht] eine Klage der UAK läuft. Die Kommission fordert die Herausgabe aller Daten zu sexuellen Übergriffen, Sexualstraftaten, Beschuldigten und Verdächtigen, Betroffenen. Dem sei das Erzbistum nicht nachgekommen, so steht es im Zwischenbericht. Das erschwere die Aufarbeitung „erheblich“.

Das Erzbistum Hamburg beruft sich auf restriktiven Datenschutz. Diese Auslegung schütze „nicht die Betroffenen“, so der Zwischenbericht, „sondern trägt dazu bei, ein System fortzuschreiben, das über Jahrzehnte Täter begünstigt und Transparenz verhindert hat“. Man habe das Gericht gebeten, „dringend zu entscheiden“, sagt Frommeyer.

Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sehen keine Datenschutzprobleme. Eine „geordnete Akteneinsicht und Auskunftserteilung“ hält die Kommission für möglich. Aber: „Erfolgt ist diese bisher jedoch auch hier noch nicht“.

„Die Bistümer müssen ihre Hausaufgaben machen“, sagt Frommeyer. Auch Kommissionsmitglied Nicole Sacha findet als Betroffenenvertreterin während der Vorstellung des Zwischenberichts klare Worte: „Es geht darum, ob da die richtigen Tiefenbohrungen geleistet worden sind. Dazu können wir nichts sagen, wenn wir nichts wissen.“

Auch die Gedenk- und Erinnerungskultur ist ausbaufähig, so der Zwischenbericht. In Hamburg sei sie „noch ein Desiderat“. Auch für ihre Geschäftsstelle wünscht sich die ehrenamtlich arbeitende Aufarbeitungskommission mehr Engagement: Sie werde „nach wie vor unzureichend von den Bistümern unterstützt“.

Studien legen alle drei Bistümer vor

Wissenschaftliche Studien gibt es mittlerweile in allen drei Bistümern. Osnabrück ist [4][mit dem 2024 beendeten dreijährigen Forschungsprojekt] „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung. Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker im Bistum Osnabrück seit 1945“ am weitesten. Hildesheim hat 2025 großangelegt begonnen, in Hamburg seien erste, partielle Ergebnisse noch nicht in ein „umfassendes Forschungsdesign“ überführt, rügt die Kommission.

Das dem Zwischenbericht angefügte Statement des Betroffenenrats fasst den Istzustand griffig zusammen: „Osnabrück vorn – Hildesheim aufholend – Hamburg nicht mehr im Rückwärtsgang, aber lahmend“.

Osnabrück sei ein „Leuchtturm“, müsse aber „aus der Studie heraus konsequent handeln“. Hildesheim müsse seine „widersprüchlichen Signale“ beheben: Die Entscheidung der Bistumsleitung, den [5][„Täter-Bischof“ Heinrich Maria Janssen] in seiner Ehrengruft im Dom zu belassen, nicht umzubetten, wertet der Rat als „hochgradig unsensibel“.

In Hamburg gebe es „Blockaden“, aber „erste Hoffnungsschimmer“. Die Kontakte des Betroffenenrats mit dem Generalvikar seien „eher konfrontativ und wenig wertschätzend“ gewesen. Es gebe bis heute weder eine Lotsen- oder Ombudsstelle noch einen unabhängigen Schutzprozess.

15 Jahre nach Bekanntwerden der [6][sexuellen Gewalt am Berliner Canisius-Kolleg], durch den der Missbrauchshorror bundesweit in den Fokus trat, hat die katholische Kirche noch immer viel Lernbedarf, so das Fazit des Zwischenberichts.

28 Oct 2025

[1] https://www.betroffenenrat-nord.de/das-schweigen-brechen/

[2] https://uak-nord.de/images/content/Zwischenbericht_UAK_Nord_2024-2025.pdf

[3] https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliche-gerichte-in-datenschutzangelegenheiten/interdioezesanes-datenschutzgericht-1-instanz

[4] https://www.s-gewalt.uni-osnabrueck.de/ergebnisse.html

[5] http://wp.wissenteilen-hildesheim.de/wp-content/uploads/2021/11/Hildesheim_Band_II-final.pdf

[6] /Missbrauch-in-der-katholischen-Kirche/!5664785

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Harff-Peter Schönherr

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