taz.de -- Börsenstart der Marinesparte von Thyssen: Nicht nur An­le­ge­r:in­nen sollen profitieren

Rüstungsunternehmen werden in den kommenden Jahren enorm von öffentlichen Aufträgen profitieren. Davon muss auch die Allgemeinheit etwas haben.

Bild: TKMS: Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote baut, sind sehr gut

taz | Der Konzern Thyssenkrupp hat seine Marinesparte TKMS an die Börse gebracht. [1][Die Aktie hat einen imposanten Start hingelegt.] Kein Wunder: Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote baut, sind sehr gut. Anleger:innen erwarten satte Profite. Nicht nur, aber auch Deutschland steckt viel Geld in Aufrüstung und versorgt TKMS mit Aufträgen in Milliardenhöhe.

Die Bundesregierung hat sich bestimmte Mitspracherechte gesichert, damit sie an strategischen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt ist. Das ist gut. Eine staatliche Beteiligung gibt es aber nicht. Das ist schlecht. So werden wieder einmal die Kosten sozialisiert und die Gewinne privatisiert.

Und nicht nur das. Unternehmenseigner:innen und Anleger:innen werden an der Aufrüstung in den kommenden Jahren extrem viel verdienen. Gleichzeitig wird nach dem Willen von Schwarz-Rot [2][das neue Tariftreuegesetz] nicht für Beschaffungsaufträge der Bundeswehr gelten.

Das Gesetz sieht vor, dass für Beschäftigte von Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gelten müssen, etwa bei Entlohung, Urlaubstagen oder Weihnachtsgeld. Für die Rüstungsbranche gilt das nicht – obwohl Hunderte von Milliarden an die Unternehmen fließen werden. Für die Beschäftigten von TKMS mag das wegen der dort starken Gewerkschaft kein größeres Problem sein. Aber für die Mitarbeiter:innen der vielen Zulieferer durchaus.

Abgesehen davon, dass die Beschäftigten vom kommenden Rüstungsboom nicht angemessen profitieren sollen: Es ist nicht einzusehen, dass von den künftig anstehenden wahnwitzigen Gewinnen in der Branche nur die Kapitalseite etwas haben soll. Auch die Allgemeinheit muss etwas davon haben. Denn die muss schließlich für die hohen Rüstungsausgaben aufkommen.

Wenn der Staat schon nicht selbst die Gewinne in der Rüstungsindustrie einstreicht, muss er wenigstens eine [3][Übergewinnsteuer einführen] und so nicht angemessenen Gewinne abschöpfen. Wie „nicht angemessen“ definiert werden kann, zeigen zahlreiche historische Beispiele etwa in den USA oder Großbritannien.

22 Oct 2025

[1] /Boersengang-von-Ruestungsunternehmen/!6121921

[2] /Tariftreuegesetz-im-Bundestag/!6118973

[3] /2-Billionen-Euro-Uebergewinne/!6007770

AUTOREN

Anja Krüger

TAGS

Steuer

Rüstung

Krieg

Tarif

ARTIKEL ZUM THEMA

Börsengang von Rüstungsunternehmen: Börsianer feiern U-Boot-Bauer

Thyssenkrupp hat die Fregattenherstellersparte abgespalten und an die Börse gebracht. Der Kurs der Waffenschmiedeaktie schießt zunächst in die Höhe.

Demo gegen Wehrpflicht: Keine Verfügungsmasse

Bevor im Bundestag die ersten Beratungen zum neuen Wehrdienstgesetz beginnen, formiert sich vor dem Reichtagsgebäude Protest.

Tariftreuegesetz im Bundestag: Gegen Lohndumping – mit Ausnahmen

SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wirbt im Bundestag für das neue Tariftreuegesetz. Grüne, Linke und Gewerkschaften kritisieren Ausnahmeregeln.

Proxied content from gemini://taz.de/%216121880 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%216121880
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.