taz.de -- Menschenrechte in der Lieferkette: Von nun an wieder Selbstkontrolle
Die Bundesregierung hat zentrale Hebel zur Überprüfung des Lieferkettengesetzes abgeschafft – zum Beispiel die Berichtspflichten von Unternehmen.
Bild: Nach dem Trocknen werden die Stoffe auf Großmärkten angeboten und später an Textilfabriken geliefert, Bangladesh, 28.3.2025
Berlintaz | Vier Jahre, nachdem eine CDU-SPD-Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Gesetz beschloss, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet, sägt Schwarz-Rot es wieder ab. In der Kabinettssitzung am Mittwoch hat die Bundesregierung zentrale Abschwächungen des [1][Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes] beschlossen.
Zwar müssen große Unternehmen auch in Zukunft ihre Zulieferer kennen und dafür sorgen, dass dort keine Verstöße gegen Menschenrechte an der Tagesordnung sind, aber sie müssen nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr darüber berichten. Das heißt, sie müssen vorerst keine Einblicke geben, ob sie ihre Lieferketten auf Risiken analysieren, wie viele Beschwerden sie erhalten haben oder welche Maßnahmen sie zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.
Außerdem soll [2][die zuständige Kontrollbehörde Bafa] Unternehmen zukünftig bei Verstößen nicht mehr sanktionieren können – außer bei massiven Menschenrechtsverletzungen.
Die Bundesregierung setzt damit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Sie schafft das Gesetz aber nicht ab – wie ebenfalls angekündigt. Bis Juli 2027 muss Deutschland ohnehin die europäische Richtlinie (CSDDD) umsetzen, auch sie erfordert die Einrichtung eines Lieferkettengesetzes.
Auch in der EU droht Abschwächung
Über den Rahmen dieser Richtlinie verhandelt die EU wieder, nachdem Deutschland unter der Ampelregierung die formale Annahme im Rat blockiert hatte. Auch hier liegen wieder starke Abschwächungen auf dem Tisch. Zum Beispiel soll nach Wunsch der Mitgliedstaaten im Rat nur noch ein Bruchteil der Unternehmen von den Pflichten betroffen sein. Deutschland trägt diese Entscheidungen trotz internem Widerstand des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums offenbar mit.
Zahlreiche Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen reagierten am Mittwoch mit heftiger Kritik auf den Kabinettsbeschluss. Sofie Kreusch von der zivilgesellschaftlichen Initiative Lieferkette kritisierte die neue Bundesregierung für „eine Rolle rückwärts“.
Sie handle „nicht nur verantwortungslos gegenüber den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen weltweit, sondern auch im Widerspruch zu europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben, die Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte verbieten“. Deutsche Unternehmen, die bereits mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes begonnen haben, verlören wichtige Anreize zur Vorbeugung von Menschenrechtsverstößen und Umweltschäden.
BDI fordert Abschaffung
Die Abschwächungen seien „eine offene Einladung, es mit den Menschenrechten nicht mehr so genau zu nehmen“, kritisierte Armin Paasch von der Entwicklungsorganisation Misereor. „In der Konsequenz droht eine reale Zunahme von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung unter Beteiligung deutscher Unternehmen“.
Laut Paasch hat das Gesetz bereits konkrete Verbesserungen für Betroffene bewirkt. Nach einer Beschwerde der ecuadorianischen Gewerkschaft Astac gegen die Supermarktkette Rewe etwa habe der Zulieferbetrieb die Löhne für Bananenarbeiter*innen angehoben. Auch [3][eine Studie mehrerer Zivilorganisationen vom Mai] zeigte positive Wirkungen des Gesetzes für Arbeitnehmerinnen am Ende der Lieferkette, forderte jedoch Nachbesserungen in der Beteiligung Betroffener und bei der Sanktionierung von Unternehmen.
Die Bundesregierung kommt mit dem Beschluss Wirtschaftsverbänden entgegen, die über den Bürokratieaufwand des Gesetzes klagten. Dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gehen die Änderungen dennoch nicht weit genug. Geschäftsführerin Tanja Gönner sagte der taz: „Für eine spürbare Entlastung wäre eine vollständige Aussetzung des nationalen Gesetzes erforderlich, bis die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt ist.“
Gönner fordert zudem, dass das Bafa angewiesen werden müsse, auch „Abfragen auf Basis des deutschen Gesetzes zu stoppen“. Der Änderung des Lieferkettengesetzes müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
4 Sep 2025
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AUTOREN
Leila van Rinsum
Unternehmen
Lieferketten
Menschenrechte
Bundesregierung
GNS
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