taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Auslieferungen nach Ungarn

Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes machen.

Bild: Protest gegen die Auslieferung der nonbinären Antifa-Aktivist:in Maja T

Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer Antifaschist:in Maja T. im Juni vergangenen Jahres [1][war unzulässig]. Der damalige Beschluss des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4 verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen.

Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024 eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in Isolationshaft.

Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe – auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt, „die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne.

Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen. Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch aufgearbeitet werden.

Weitere Auslieferungen drohen

Vor allem aber muss klar sein, dass es keine einzige weitere Auslieferung von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario [2][steht auch für alle anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum].

Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden.

6 Feb 2025

[1] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!6063902

[2] /Nach-Attacken-auf-Rechtsextreme/!6063116

AUTOREN

Timm Kühn

TAGS

Schwerpunkt Antifa

Aktivismus

Maja T.

Ungarn

Viktor Orbán

GNS

ARTIKEL ZUM THEMA

Prozess gegen Maja T.: Ausgeliefert in Ungarn

Maja T. aus Thüringen wurde nach Ungarn ausgeliefert. Der Vorwurf: Angriffe auf Rechtsextreme. Nun begann in Budapest der Prozess.

Tarifverträge: Ein bisschen ungleich darf es sein

Unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Nachtarbeit trotz Tarifvertrag? Das geht in Ordnung, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Schreiben der Bundesanwaltschaft: Autonome werden nicht nach Ungarn ausgeliefert

Im Januar stellten sich sieben Linke, die wegen Angriffen auf Neonazis in Budapest gesucht wurden. Ihre Auslieferung nach Ungarn scheint nun abgewendet.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Später Erfolg für Maja T.

Die non-binäre Person Maja T. wurde mit Billigung eines Berliner Gerichts nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun beanstandet.

Podiumsdiskussion über rechte Gewalt: „Die Gewalt kam zur Antifa, nicht andersherum“

Zahlreiche Menschen diskutieren im SO36 über Antifa-Gegenwehr seit der Nachwendezeit. Im Fokus: Die Solidarität mit Thomas J., genannt „Nanuk“.

Inhaftierte Antifa-Person: Linke besuchen Maja T.

Die antifaschistische Person sitzt seit Juni in Haft in Budapest. Dort kritisierten Martin Schirdewan und Martina Renner die Haftbedingungen.

Proxied content from gemini://taz.de/%216063981 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%216063981
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.