taz.de -- Maßnahmen gegen Shein und Temu: Mit Maß gegen China-Dumping
Während die USA Bestellungen blockieren, setzt Europa auf strengere Regeln für chinesische Onlinehändler. Die europäische Strategie ist überzeugender.
Bild: Eine Mitarbeiterin verpackt Bekleidung für Online- und Offline-Bestellungen in Pinghu City
Die EU wie auch die USA wehren sich gegen chinesische Billighändler. Dabei gehen sie recht unterschiedlich vor. Jenseits des Atlantiks geht es nach eingeübtem Muster rabiat zu. Die US-Post liefert bestellte Waren einfach nicht mehr aus. Zölle sollen die unerwünschten Importe verteuern und damit unattraktiv machen. Europa wiederum setzt Regeln durch, an die sich eben auch die Onlinehändler aus China halten müssen. Denn die Portale halten sich schon länger nicht an hierzulande geltende Vorgaben oder kontrollieren die Angebote auf ihren Websites nicht ausreichend.
Die Reaktionen auf den [1][Siegeszug von Billig-Versandplattformen] wie Shein oder Temu sind angemessen, auch wenn die europäische Antwort überzeugender ist. Für Kunden auf Schnäppchenjagd mögen die Gebühren auf Paketsendungen ärgerlich sein. Doch weil die Billighändler die Zollpflicht auf legalem Weg umgehen können, bleibt nur eine pauschale Lösung. Alles andere ist angesichts der Masse an Sendungen für die Zollbehörden nicht umsetzbar.
Angemessen sind die Maßnahmen der EU auch aus zwei weiteren wichtigen Gründen. Es geht dabei auch um den Schutz der heimischen Handelsunternehmen, [2][die unter den Dumpingangeboten leiden]. Das Argument, die Chinesen könnten halt günstiger anbieten und das sei in der Marktwirtschaft erwünschter Wettbewerb, zieht nicht.
Denn die Produkte auf den Portalen sind nach Einschätzung der EU-Kommission oft lausig gefertigt oder entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen. Das kann sich der Handel hier nicht erlauben und deshalb auch nicht preislich mithalten.
Der zweite Grund ist der Schutz der Verbraucher vor schlechten oder sogar gefährlichen Produkten. Die trickreiche Art der Werbung ist Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge. Unzulässige Verkaufsköder haben den Unternehmen bereits Abmahnungen eingetragen. Anscheinend hat das noch nicht ausreichend gewirkt. Dass die Staaten jetzt zu effektiveren Maßnahmen gegen die Billigheimer greifen, ist daher notwendig.
5 Feb 2025
LINKS
[1] /Vorwuerfe-gegen-Temu/!6006316
[2] https://taz.de/!vn6021168/
AUTOREN
Wolfgang Mulke
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