taz.de -- Humanitäres Völkerrecht Israel-Libanon: „Starke Beweise für Israels Kriegsverbrechen“
Im Israel-Libanon-Krieg gab es viele mögliche Völkerrechtsverstöße, sagt Analystin Giselle Jetti. Wie können sie vor internationale Gerichte kommen?
Bild: Trauerzug für den bei israelischen Angriffen getöteten Journalisten Issam Abdallah im Oktober 2023
taz: Frau Jetti,Sie haben sechs Expert*innenfür humanitäres Völkerrecht zumöglichenKriegsverbrechen Israelsim Libanon befragt. Was ist das Ergebnis?
Giselle Jetti: Dass es starke Beweise für Kriegsverbrechen und systematische Verstöße gegen das Völkerrecht gibt.
taz: Um welchemöglichen Verstößegeht es?
Jetti: Unwirksame Warnungen zum Schutz von Zivilist*innen. Die Verletzung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und dass nicht zwischen Zivilist*innen und Kombattanten unterschieden wurde. Gezielte Angriffe auf medizinisches Personal und Journalist*innen, beispielsweise der Fall des Reuters-Journalisten Issam Abdallah. Angriffe auf Friedenssoldaten: Die UN-Mission UNIFIL hat mehr als 30 israelische Angriffe auf ihre Stellungen und Personal gezählt. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Der Einsatz von weißem Phosphor im Südlibanon, dokumentiert von Human Rights Watch und Amnesty International. Außerdem verursachen israelische Kampfflugzeuge Überschallknalle, um die Bevölkerung zu terrorisieren.
taz: Was ist humanitäresVölkerrecht?
Jetti: Ein Regelwerk, auch als „Kriegsrecht“ bezeichnet, das Grenzen und rechtliche Pflichten für die Kriegsführung festlegt. Es schützt diejenigen, die nicht oder nicht mehr direkt an Kämpfen beteiligt sind, wie Zivilist*innen und Gefangene. Der Ursprung sind die Genfer Konventionen, die Zusatzprotokolle und das Völkergewohnheitsrecht. Das erste Zusatzprotokoll regelt internationale bewaffnete Konflikte, das Zweite nicht-internationale.
taz: Israel hat einige dieser Verträge nicht ratifiziert. Entsteht dadurch ein rechtliches Vakuum?
Jetti: Nein. Das internationale Gewohnheitsrecht gilt weiter. Das beruht auf früheren Rechtsprechungen. Es ist wie ein Konsens oder ein gemeinsames Verständnis darüber, was im Krieg erlaubt ist.
taz: Israel argumentiert,dieHisbollahnutzeZivilist*innenals „menschliche Schutzschilde“,zivile Opferseien alsKollateralschädengerechtfertigt.
Jetti: Ja, nach internationalem Recht sind menschliche Schutzschilde streng verboten. Die Hisbollah trägt die rechtliche Verantwortung, wenn sie militärische Einrichtungen in der Nähe von Zivilist*innen positioniert. Sie verstößt damit gegen das Verbot, Zivilist*innen zu gefährden, um militärische Ziele zu schützen. Doch selbst wenn das so wäre, entbindet das die israelischen Militärbefehlshaber nicht von ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen.
taz: WelcheVerpflichtungen?
Jetti: Unterscheidung, Vorsichtsmaßnahmen und Verhältnismäßigkeit: Unterscheidung zwischen Zivilist*innen und Kombattanten, zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen. Maßnahmen zu ergreifen, die Schäden an der Zivilbevölkerung vermeiden oder minimieren. Angriffe sind verboten, wenn die zu erwartenden Schäden an der Zivilbevölkerung im Verhältnis zu dem zu erwartenden militärischen Vorteil übermäßig hoch wären.
taz: Wie beurteilen Sie die EinhaltungderGrundsätze?
Jetti: Die hohen zivilen Opferzahlen geben Anlass zu bedenken, ob Israel die Grundsätze der Unterscheidung und der Vorsicht beachtet. Israel scheint im Libanon die gleiche Taktik wie in Gaza angewendet zu haben, indem Israel „menschliche Schutzschilde“ als pauschale Rechtfertigung für alle getöteten Nichtkombattanten verwendet. Die UN hat dieses Vorgehen scharf verurteilt.
taz: Israel sagt, dassdieLuftangriffeauf dieHisbollah abzielenwürden, umdiese militärisch zu schwächen.
Jetti: Selbst bei legitimen militärischen Zielen können zivile Opfer ein Kriegsverbrechen darstellen, wenn der unmittelbar erlangte militärische Vorteil in keinem Verhältnis zu den erlittenen zivilen Verlusten steht.
Könnte Libanon Anklage gegen Israel wegen Kriegsverbrechen vor demInternationalen Gerichtshof(IGH) erheben?
Jetti: Da gibt es für den Libanon rechtliche Hindernisse. Der einzige Vertrag, den beide Länder ratifiziert haben und der begründen würde, dass der Gerichtshof zuständig ist, wäre die UN-Völkermordkonvention. Libanons Ansprüche wären aber Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Andere gemeinsame Verträge, Konventionen oder Abkommen zwischen Libanon und Israel fehlen. Das schränkt Libanons Möglichkeiten, vor dem IGH zu klagen, erheblich ein. Es würde sich eh nur um eine beratende Stellungnahme handeln, der IGH prüft nicht die strafrechtliche Verantwortung.
Dasmacht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Weder Libanon noch Israel sindMitglieder.Warum akzeptiert Libanon dieZuständigkeitnicht?
Jetti: Der IStGH muss die Grundsätze der Gerechtigkeit anwenden. Er kann nicht eine Konfliktpartei vor dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen und die andere nicht. Hier wird es knifflig. Das libanesische Kabinett hat tatsächlich eine Erklärung beim IStGH einreichen wollen, um dem Gericht zu erlauben, Kriegsverbrechen im Land zu untersuchen. Das Kabinett hat die Anfrage aber wieder zurückgezogen.
taz: Die Hisbollah würde das nicht zulassen,weilsie dann vomIStGHzur Rechenschaft gezogenwerden könnte?
Jetti: In mehreren Berichten heißt es, die libanesische Führung habe Angst davor, dass der IStGH sich mit Verbrechen vor diesem Krieg befasst. Also mit Kriegsverbrechen, die von allen Milizen im libanesischen Bürgerkrieg begangen wurden, deren Köpfe heute noch in der Politik sind. Die Unterstützer der Hisbollah in der Regierung sind möglicherweise besorgt, dass der Strafgerichtshof die Partei für ihre Kriegsverbrechen zur Rechenschaft ziehen würde.
taz: Gerechtigkeitkann alsonicht erreicht werden?
Jetti: Es ist zweifelhaft, ob der Libanon jemals in der Lage sein wird, seinen Fall gegen Israel vor ein internationales Gericht zu bringen und eine Bestrafung, Sanktionen und Wiedergutmachung durchzusetzen. Die internationale Gerichtsbarkeit ist aber nicht nutzlos. Das Völkerrecht trägt immer noch dazu bei, weltweit Bewusstsein dafür zu schaffen, was gerecht ist. Das kann die politische Debatte und Entscheidungen beeinflussen.
27 Nov 2025
AUTOREN
Julia Neumann
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Libanon-Krieg
Waffenruhe
Kriegsrecht
Internationaler Strafgerichtshof
GNS
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