taz.de -- Abtreibung im Strafgesetz: FDP-Abgeordnete könnten Legalisierung möglich machen

Eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218 scheint wieder möglich. Liberale Po­li­ti­ke­r:in­nen schlagen sich auf die Seite der Befürworter:innen.

Bild: Bald Geschichte? Der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch

Berlintaz | Die Legalisierung von Abtreibungen – ein Projekt der Ampel-Koalition – war bis jetzt an der FDP gescheitert. Könnte es sein, dass nun ausgerechnet Liberale die entscheidende Mehrheit für eine Reform bringen? Jüngste Signale wecken Hoffnung.

Erst stellten [1][Mitte November Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linken einen fraktionsübergreifenden Antrag vor], um Abtreibungen künftig rechtmäßig zu machen. Der niedersächsische Landesverband der FDP unterstützte den Vorschlag – und bat die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, dies auch zu tun.

Ein offener Brief von drei Mitgliedern des Landesverbands Niedersachsen sorgt seit derzeit für eine Debatte zum Abtreibungsrecht in der FDP. „Die Bestrafung einer höchstpersönlichen Entscheidung über den eigenen Körper im Rahmen des Strafrechts […] ist nicht nur problematisch, sondern berücksichtigt in unzureichendem Maße das Recht der Schwangeren auf Selbstbestimmung“, heißt es in dem Mitte November verschickten Brief. Innerhalb von 24 Stunden unterschrieben mehr als 240 Parteimitglieder.

Sie fordern die FDP-Fraktion auf, den [2][Empfehlungen der von der Ampel eingesetzten Kommission zu folgen]. Die hatte in ihrem Bericht von April 2024 dafür plädiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren.

Keine emotionale Debatte führen

Initiiert wurde der Brief von der Juristin Frederike Alt, ihrem Ehemann, dem ehemaligen niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Lars Alt und der Landesvorsitzenden der Jungen Liberalen Niedersachsen, Nadin Zaya. Zaya sagte gegenüber der taz: „Es ist falsch, an dieser Stelle eine emotionale Debatte zu führen, weil es keine ist.“ Es gehe nicht um eine grundsätzliche Frage zu Schwangerschaftsabbrüchen. Vielmehr sei der Antrag vor allem juristischer und technischer Art. Die Frage sei: „Wie angenehm wollen wir einen so unangenehmen Schritt machen?“

Geht es nach dem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf von SPD, Grünen und Linke, wird der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch weitestgehend entschärft. Er soll neu gefasst werden und künftig nur noch den Schutz Schwangerer vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen enthalten. Selbstbestimmte Abtreibungen sollen künftig in den ersten drei Monate rechtmäßig sein. Nach den ersten drei Monaten sollen sie im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Zwar hatte es in der FDP bereits Beschlüsse der Jungen Liberalen und der Liberalen Frauen gegeben, die teilweise über den jetzigen Vorschlag hinausgehen – eine Chance auf eine Mehrheit innerhalb der Partei hatten diese aber nie.

Zaya sieht die Reform als Kernthema der FDP: „Inwiefern ist es zeitgemäß, vermeintliche Moralvorstellungen im Strafgesetzbuch zu normieren?“ Die Trennung von Strafrecht und Moral sei ein urliberales Anliegen. Parteichef Christian Lindner sieht das dennoch anders. „Ich werde das nicht unterstützen“, antwortete der FDP-Parteivorsitzende auf den offenen Brief. Und betonte gleichzeitig, die Abgeordneten würden frei entscheiden. Das bekräftigen auch die Initator:innen des Briefs: „Wir wollen keineswegs eine namentliche Unterstützung erzwingen.“ Sie bäten lediglich darum, die parlamentarische Debatte zu ermöglichen und unter Abwägung der Argumente abzustimmen.

Abstimmung im Bundestag Mitte Dezember?

Die Hoffnung liegt dabei vor allem auf den acht Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen. Per einstimmigem Beschluss fordert deren Landesverband eine offene Debatte in der FDP-Fraktion. Es ist also davon auszugehen, dass die Niedersächs:innen nun kräftig unter den 90 Mitgliedern trommeln werden und auf Hilfe weiterer Fraktionsmitgliedern setzen, die sich in der Vergangenheit bereits für das Thema eingesetzt hatten.

Zu einer Abstimmung könnte es dann Mitte Dezember kommen. Drei Parteien – SPD, Grüne und Linke – sprechen sich dezidiert für die Legalisierung aus. Sie verfügen zusammen über insgesamt 352 Stimmen im Bundestag und damit zehn weniger als FDP, CDU und AfD. Hinzukommen zehn Abgeordnete des BSW sowie neun fraktionslose Abgeordnete. Wie diese stimmen, ist bisher unklar. Für die erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen erforderlich.

Trotzdem können die Reformbefürworter:innen vorsichtig optimistisch sein. Mit dem Vorstoß der FDP und möglichen Abweichler:innen aus den Reihen der Union könnte der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch trotz des Ampel-Aus noch in diesem Jahr Geschichte sein.

28 Nov 2024

[1] /Abschaffung-des-Paragrafen-218/!6045917

[2] /Abtreibungen-in-Deutschland/!6001744

AUTOREN

Amelie Sittenauer

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