taz.de -- Berichtspflichten für Unternehmen: Mythos Bürokratismus

NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen über die Umsetzung des Lieferkettengesetzes analysiert. Die Bilanz: Das Gesetz zeigt Wirkung.

Bild: Zeigt Wirkung, etwa für Näher*innen: das Lieferkettengesetz

BERLINtaz | „Viel zu bürokratisch“ sei sie, finden die großen Wirtschaftsverbände. Als absolut essenziell verteidigen Menschenrechtsorganisationen und andere Interessengruppen die Berichtspflicht. Sie war und ist einer der großen Streitpunkte beim Lieferkettengesetz (LkSG).

Dabei ist das Berichten bei so einigen Unternehmen längst Praxis. Die Organisationen Inkota und Kampagne für Saubere Kleidung haben die [1][Berichte zu Sorgfaltspflichten von sieben Textil- und Schuhfirmen analysiert]. „Das Gesetz hat Wirkungen gezeigt“, bilanzieren sie. „Alle sieben Unternehmen berichten davon, dass sie im Zuge der gesetzlichen Regulierung noch einmal ihre Risikoanalysen überprüft oder verändert haben oder ihre Beschwerdesysteme auf- oder ausgebaut haben.“

Die Bundesregierung hatte zuletzt auf Drängen der Wirtschaftsverbände [2][die Anzahl der Unternehmen stark reduziert, die unter das Gesetz fallen,] und die Frist, zur Veröffentlichung der Informationen auf Dezember 2025 verschoben. Adidas, Kik, NKD, Otto, Zalando, Witt und Takko haben dennoch berichtet – und zeigen, „dass es möglich ist, das LkSG umzusetzen“, so die NGOs.

Die Berichte machten aber auch deutlich, wo nachgebessert werden müsse. Unternehmen würden etwa z[3][ivilgesellschaftliche Stakeholder und Gewerkschaften] „nicht systematisch und bedeutungsvoll in ihre Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechansimen einbinden“, kritisieren die NGOs. Alle Firmen gaben Fälle von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten an. Problematisch sei, dass sie keine Auskunft darüber gaben, welche Maßnahmen sie daraufhin getroffen haben.

Die Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), müsse mehr Details abfragen, forderte Lavinia Muth für die Kampagne für Saubere Kleidung. Die Unternehmen machten teils „sehr allgemeine Angaben“. Oft werde nicht deutlich, über welche Produkte sie berichten und wo genau in der Lieferkette die Risiken seien. Die NGOs verlangen, dass das Bafa eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die unter das LkSG fallen sowie die Unternehmensberichte zentral zugänglich macht.

11 Nov 2024

[1] https://www.inkota.de/sites/default/files/2024-11/CCC-INKOTA_Analyse%202%20Jahre%20Deutsches%20Lieferkettengesetz%20-%20Wirkungen%20in%20Lieferketten%20Kleidung%20und%20Schuhe.pdf

[2] /Aenderungen-am-Lieferkettengesetz/!6019516

[3] /Menschenrechte-in-der-Lieferkette/!6030266

AUTOREN

Leila van Rinsum

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