taz.de -- Prozess wegen angemalter Bäume: Abholzen erlaubt, Anmalen nicht
Zwei Hamburger Umweltschützer müssen eine Geldstrafen zahlen, weil sie Bäume mit Farbe markiert haben. Sie wollten sie vor dem Abholzen bewahren.
Bild: Soll samt der anliegenden Bäume abgerissen werden: die Sternenbrücke in Hamburg
Hamburgtaz | Einen Baum anzumalen, kann strafbar sein – auch dann, wenn er bald abgeholzt werden soll. So sah es die Richterin am Amtsgericht Altona in einer gut besuchten Verhandlung am Dienstag. An deren Ende sollten Stephan Pflug, 56, und Ivo Jaklic, 58, je 300 Euro bezahlen, damit ein Verfahren gegen sie eingestellt wird.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den beiden vorgeworfen, im Januar 2023 14 Bäume an der Max-Brauer-Allee mit Kreuzen in orangener Farbe markiert und damit in ihrer „Verschönerungsfunktion“ beeinträchtigt zu haben – eine strafbare Sachbeschädigung.
„Ich möchte erst mal klarstellen, dass ich die Bäume retten wollte“ sagt Ivo Jaklic zu seiner Motivation. Auch Stephan Pflug räumt ein, die Bäume angemalt zu haben. Es handele sich um Stieleichen, die nicht einfach zu ersetzen seien. Gerade an dieser Kreuzung, sagt Pflug, übernähmen sie eine wichtige Funktion als Hitze- und Starkregenschutz.
In den kommenden Monaten sollen die Bäume Platz machen für den umstrittenen Abriss und Neubau einer 100 Jahre alten Eisenbahnbrücke. Gegen das mehrere hundert Millionen Euro teure Projekt der Deutschen Bahn protestieren Initiativen und Anwohnende schon seit Jahren. Kritik gibt es wegen der [1][Denkmalwürdigkeit der „Sternbrücke“], dem [2][als monströs empfundenen Neubau] sowie der Abholzung der Bäume.
Anzeige durch die Stadt Hamburg
Dass die Bäume todgeweiht seien, sehen auch Gericht und Staatsanwaltschaft. Einig sind sie sich allerdings auch darin, dass das für die Strafbarkeit der Aktion unerheblich sei. „Wenn man ein Auto kaputt macht, das bald verschrottet werden soll, ist das trotzdem Sachbeschädigung“, sagt der Staatsanwalt.
Dass Pflug und Jaklic wegen ihrer Aktion überhaupt vor Gericht gelandet sind, liegt an der Stadt Hamburg. Als Eigentümerin der Bäume musste sie Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Diese hätte das Verfahren auch einstellen können. Dass das offenbar nicht in Frage kam, stellte der Staatsanwalt im Gericht klar: Er sei weisungsgebundener Beamter.
Ein Sprecher der [3][Initiative Sternbrücke] kritisiert, die Stadt wolle „Protest von Bürger:innen mit Mitteln der Strafverfolgung unterbinden.“ Aktuell läuft eine Klage gegen den Feststellungsbeschluss zum Neubau der Brücke. Ein [4][Eilantrag auf Baustopp] war im Mai dieses Jahres abgelehnt worden. Dass es am Ende nicht nur um die Bäume, sondern auch um die [5][Sternbrücke] ging, war der Richterin bekannt. „Diese Frage, die eigentlich hier die Gemüter aufregt, kann ich nicht entscheiden“, sagte sie.
6 Nov 2024
LINKS
[1] /Aus-fuer-Hamburger-Clubs/!5975384
[2] /Neubau-Plaene-fuer-Hamburger-Sternbruecke/!5895600
[3] https://initiativesternbruecke.org/
[4] /Sternbruecke-in-Hamburg-Altona/!5990248
[5] /Sternbruecke/!t5680427
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Amira Klute
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