taz.de -- Abtreibung als „garantierte Freiheit“: Historisches Votum für die Frauen
In Frankreich stimmt auch der Senat deutlich dafür, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. Damit ist es so gut wie beschlossen.
Bild: Abtreibungsbefürworterinnen mit Transparent „Abtreibung ist ein Grundrecht“ am Mittwoch in Paris vor der Universität La Sorbonne
Paristaz | Mit 267 gegen 50 Stimmen hat sich am Mittwochabend der französische Senat dafür ausgesprochen, dass der Schwangerschaftsabbruch als „garantierte Freiheit“ in der Verfassung verankert wird. Da dies im selben Wortlaut verabschiedet worden ist wie zuvor bereits von den Abgeordneten der Nationalversammlung, kann nun Staatspräsident Emmanuel Macron wie von ihm gewünscht am Montag die beiden Parlamentskammern im Schloss von Versailles vereint als Kongress einberufen, um diese Verfassungsänderung definitiv zu beschließen.
Es braucht dafür eine qualifizierte Mehrheit von drei Fünfteln. Doch nach dem klaren Votum des Senats besteht kaum noch ein Zweifel am Zustandekommen dieser erforderlichen breiten Zustimmung.
Frankreich wird damit das erste Land der Welt, in dem die Verfassung Frauen das Recht auf die Abtreibung garantiert. In der Verfassung soll also in Zukunft stehen: „Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen die den Frauen garantierte Freiheit auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ausgeübt wird.“
Über die Formulierung dieses Artikels 34 war lange und heftig diskutiert worden. Bis zuletzt war es nicht sicher, dass die mehrheitlich konservativen und männlichen Senatoren ihren anfänglichen Widerstand aufgeben würden.
Standen Senatoren unter häuslichem Druck?
Mehrere Medien und Ratskolleginnen glauben zu wissen, dass in den vergangenen Tagen bei manchen Mitgliedern des Senats zu Hause gestritten wurde. Der Einfluss von Gattinnen, Töchtern oder Freundinnen scheint sich nun tatsächlich ausgezahlt zu haben. Da am Ende „nur“ noch 50 Senatoren sich der Verfassungsänderung widersetzt haben, wollen eine ganze Reihe von Senatoren nicht als frauenfeindliche und rückständige Hinterwäldler und grundsätzliche Abtreibungsgegner dastehen.
Einige zögerten oder versuchten – wie namentlich Senatspräsident Gérard Larcher ihre Ablehnung mit dem wenig überzeugenden Argument zu verteidigen, dass der Schwangerschaftsabbruch als Recht in Frankreich ja, anders als in den USA, nicht gefährdet sei und darum nicht geschützt werden müsse.
Dass nun nicht die meist religiösen Abtreibungsgegner, sondern die Feministinnen einen stärkeren Einfluss auf das Parlament hatten, macht diese Abstimmung zu einem historischen Votum für die Bewegung für die Frauenrechte.
29 Feb 2024
AUTOREN
Rudolf Balmer
Schwerpunkt Frankreich
Senat
Nationalversammlung
Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt Emmanuel Macron
IG
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