taz.de -- Urteil des DFB-Sportgerichts: Sport und Musik

Bayer 04 Leverkusen muss 18.000 Euro zahlen, weil Fans ein diskriminierendes Banner gezeigt haben. Danach gab es den mittlerweile üblichen Bohei.

Bild: Fans von Bayer Leverkusen, hier nur mit Schals ausgerüstet

Die Nachricht ist nicht mehr ganz neu: Der Fußball-Bundesligist der Männer* [1][Bayer 04 Leverkusen wurde „wegen diskriminierenden und unsportlichen Fanverhaltens“] während eines Bundesliga-Auswärtsspiels vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Der Klub, derzeit Spitzenreiter der Bundesliga, bestätigte das Urteil am 29. Januar. Das „diskriminierende und unsportliche Fanverhalten“ bestand im Hissen eines Banners mit „geschlechtlich bzw. sexuell diskriminierender Aufschrift“.

Wörtlich stand auf dem Banner: „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter.“ Das ist auf dem ersten Blick eine recht merkwürdige Botschaft, vor allem im Kontext eines Profisportereignisses, und genauso merkwürdig scheint die Reaktion des DFB, ein solches Banner zu sanktionieren. Der Klub Bayer 04 Leverkusen wurde in der Folge in Haftung genommen für etwas, was seine Fans angerichtet haben. Auch das scheint merkwürdig, wer sich aber mit dem Fußball und dem Paralleluniversum der verantwortlichen Verbände auskennt, wird zumindest diesen Punkt mit Achselzucken quittieren.

Nun ist der DFB ein kleiner Staat im Staat, und als solcher seit Längerem bestrebt, Rassismus, Sexismus und andere Diskriminierungen möglichst vom Platz zu stellen, und das ist an sich natürlich auch gut so. Dass er sich dabei recht paternalistisch geriert: tja nun. Irgendwer muss ja die Autoritätskarte ziehen.

Genauso klar ist, dass sich rechte Medien und Netzschwärme von der Mitte bis nach ganz rechtsaußen wie auf Kommando über das DFB-Urteil aufregen, von wegen „vermeintlich diskriminierend“, dabei steht das [2][3. Geschlecht seit dem 31. Dezember 2018] als faktische Möglichkeit im deutschen Gesetz.

Insofern hatten die Fans juristisch gesehen unrecht. [3][Sozial auch]. In anderen Kontexten ist die Sache aber nicht ganz so einfach, ganz abgesehen von einer impliziten Diskriminierung. Eine andere Frage ist also, ob so ein Urteil im ohnehin aufgeladenen Gesamtdiskurs wirklich klug ist. Rosa Luxemburg („Die Freiheit …“), zu Lebzeiten nicht als Fußballfan aufgefallen, rotiert mal wieder im Grab.

31 Jan 2024

[1] https://www.bayer04.de/de-de/news/bayer04/dfb-belegt-bayer-04-mit-strafe-wegen-diskriminierenden-fanverhaltens

[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html

[3] https://www.queer.de/detail.php?article_id=48303

AUTOREN

René Hamann

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Bayer Leverkusen

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