taz.de -- Adventskalender (13): Kiezsommer à la Italia
Restaurantbetreiber*innen werden 2024 die Gebühren für die Außengastronomie erlassen. Damit unterstützt der Senat die gebeutelte Branche.
Bild: Senat rettet Sommer in meinem Block
Es gibt sie noch, die nicht ganz so schlechten Dinge – auch wenn sie derzeit rar gesät sind. In diesem Advent zaubern wir jeden Tag etwas Meckerfreies aus unserem Kalender. Sei’s politisch, musikalisch oder kulinarisch. Oder, wie heute, etwas sommerlich.
Die Sonne geht unter und das Feierabendbierchen in der Stammkneipe ist wohl verdient. Gerade will man dem neu ankommenden Freund einen Stuhl dazuziehen und schon wird man vom Kellner angeblafft: „Der Stuhl darf nicht auf dem Gehweg stehen!“. Ciao, Piazza-Sommerflair – guten Morgen, Berlin.
Im nächsten Jahr könnte der Hauptstadtsommer etwas südländischer daherkommen. Dafür sorgt ein vorweihnachtliches Geschenk des Senats. Am Montag teilte er den Bezirken mit, dass im kommenden Jahr die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland erlassen wird. Das bedeutet für Restaurants, Bars und Kultureinrichtungen, dass sie Tische und Stühle auf dem Bürgersteig aufstellen können, ohne Gebühren zahlen zu müssen.
Diese beliefen sich bislang, je nach Größe der benötigten Fläche, auf 100 oder 200 Euro Verwaltungsgebühr jährlich, zuzüglich 12,50 Euro bis 16,25 Euro pro Quadratmeter genutztem Straßenland. Zu Beginn der Coronapandemie hatten die Bezirke der Gastronomie erstmals Sondernutzungsgebühren erlassen, um die [3][Aufrechterhaltung der Außengastronomie zu ermöglichen]#.
Die Gebührenbefreiung für das nächste Jahr gilt nicht nur für die Gastronomie. Sie erstreckt sich auch auf weitere Branchen, die unter den Beschränkungen der Pandemie besonders gelitten haben, darunter das Schaustellergewerbe und Veranstaltungsbranche, die Messe- und Kongresswirtschaft, der Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die entgangenen Einnahmen werden den Bezirken von der Finanzverwaltung erstattet.
Es sei eine „wichtige Unterstützung, denn die [4][schwierigen Pandemie-Jahre wirken immer noch nach]“, so der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU).
Mit der Gebührenbefreiung sollen der Wirtschaftsstandort Berlin gestärkt und Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist auch dringend notwendig, denn [5][die Branche bleibt weiter gebeutelt] von den Spätfolgen der Pandemie, Inflation und hohen Stromkosten.
Dennoch blicken die Gastronom*innen mit Sorge auf das nächste Jahr, in dem der Mehrwertsteuersatz für Restaurantspeisen wieder auf 19 Prozent angehoben wird. In den Coronajahren war er auf 7 Prozent gesenkt worden.
13 Dec 2023
LINKS
[3] /Kneipen-leiden-an-Corona-Beschraenkungen/!5685259
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AUTOREN
Lilly Schröder
Schwerpunkt Coronavirus
taz-Adventskalender
Gastronomie
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