Etwa 200 unterschiedliche Umweltlabel gibt es in der EU. Diese Verwirrung soll nun aufgelöst werden. Was heißt das für Begriffe wie „klimaneutral“?
Bild: Ökologisch „grün“ darf nur noch dort drauf stehen, wo es auch drin ist
Brüsseltaz | Schluss mit Greenwashing im Supermarkt: Die Europäische Union will Werbung verbieten, die [1][Produkte fälschlich als umweltfreundlich anpreist]. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten in der Nacht zu Mittwoch in Brüssel geeinigt. Sie wollen auch die Verbraucherrechte stärken und Garantieansprüche durchsetzen helfen.
Produktinformationen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie nachweisbar zutreffen. Beruht die Werbeaussage lediglich darauf, dass [2][die bei der Produktion erzeugten Emissionen woanders ausgeglichen werden, soll dies verboten sein]. Die Ausgleichssysteme seien irreführend, meint die EU.
Künftig sollen nur noch Nachhaltigkeitslabel erlaubt sein, die von Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Für Verbraucher könnte es so transparenter werden, weil Unternehmen keine eigenen Umweltlogos ohne Zertifizierung mehr auf ihre Produkte drucken dürfen. Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 Umweltlabel, die jeweils auf unterschiedlichen Methoden beruhen – und so zur Verwirrung beitragen.
Zudem soll die Information über Garantierechte verbessert werden. 60 Prozent der europäischen Verbraucher wüssten gar nicht, dass [3][alle Produkte in der EU über eine zweijährige Garantie] verfügen, sagte die sozialdemokratische Europaabgeordnete Biljana Borzan, die an den Verhandlungen beteiligt war. „Wir haben einen exzellenten Deal für die Verbraucher erreicht.“
Pro mündige Verbraucher
Dieser Meinung ist auch Anna Cavazzini von den deutschen Grünen. „Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle, die nachhaltig einkaufen wollen“, sagte sie. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden, wenn sie schon beim Kauf wissen, wie lange Ersatzteile zu welchem Preis verfügbar sind.
Das Gesetzespaket wurde als Teil des [4][neuen europäischen Aktionsplans Kreislaufwirtschaft] angekündigt. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsum beizutragen. Parlament und Rat müssen die Einigung noch einmal endgültig absegnen, was jedoch als Formsache gilt.
Die finale Abstimmung im Parlament ist für Januar 2024 geplant. Danach haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate, sie in nationales Recht umzusetzen.
20 Sep 2023
LINKS
[1] /Unterstuetzung-fuer-EU-Gesetzentwurf/!5944347
[2] /Urteil-zu-Katjes-Reklame/!5945755
[3] /Recht-auf-Reparatur/!5895814
[4] /Aktionsplan-der-EU-fuer-Recycling/!5667486
AUTOREN
Eric Bonse
EU-Regelungen
Verbraucherschutz
Schwerpunkt Klimawandel
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