taz.de -- Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten: Arbeiterrechte im Gepäck

Der Streit um die Betriebsratsgründung beim Lieferdienst Flink landet erneut vor Gericht. Bei Lieferando wird derweil gewählt.

Bild: Die Fah­re­r*in­nen von Lieferdiensten wie Lieferando und Flink sind im Stadtbild allgegenwärtig

Berlintaz | Während in dieser Woche die Betriebsratswahlen bei Lieferando stattfinden, gibt es beim Konkurrenten Flink erneut juristischen Ärger um die Arbeiter*innenvertretung. Wie der Rechtsanwalt Martin Bechert am Mittwoch der taz mitteilte, haben Angestellte des Berliner Lieferdienstes am Montag vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, um das Unternehmen dazu zu bewegen, ihnen eine Liste mit seinen Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund sind die für den 5. September geplanten Wahlen zu einem Wahlvorstand, der die Betriebsratswahl bei Flink durchführen soll. „Dafür müssen die Einladenden einsehen können, wer Arbeitnehmer und wahlberechtigt ist“, so Bechert. Flink habe diese Informationen jedoch mit dem Verweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigert.

Bechert hält das Argument für vorgeschoben. „Datenschutzrechtlich ist das gar kein Problem und Flink weiß das auch. Es geht nur darum, die Wahlversammlung zu blockieren“, ist [1][der erfahrene Arbeitsrecht-Anwalt, der auch den Betriebsrat von Gorillas vertritt], überzeugt. Vor Gericht rechnet er sich gute Chancen aus. „Ich gehe davon aus, dass wir das gewinnen werden, sonst könnte man keinen Betriebsrat gründen“, so Bechert. Laut dem Anwalt brauchen die Einladenden die Informationen, um die Teilnahmeberechtigung für die Wahlversammlung festzustellen – der Arbeitgeber, seine Vertreter*innen und leitende Angestellte sind nicht berechtigt.

Auf taz-Anfrage weist Flink die Vorwürfe des Union Busting von sich: Das Unternehmen würde alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen, so Unternehmenssprecher Boris Radke zur taz. Eine Liste mit den Namen aller rund 1.500 Mitarbeiter*innen sei für die Durchführung der Wahlversammlung allerdings nicht nötig. Stattdessen werde man den Initiator*innen eine Liste mit Führungskräften geben. „Das ist völlig ausreichend“, so Radke. Die Anhörung zu dem Fall soll demnach am 26. August stattfinden.

Bereits vor zwei Wochen war es im Zuge der Betriebsratsgründung bei Flink zu juristischen Auseinandersetzungen gekommen: So hatten die Einladenden die auf den 22. Juli terminierte Wahl auf Anfang September verschoben – laut Anwalt Bechert unter anderem aufgrund der fehlenden Mitarbeiter*innenliste.

Die Geschäftsführung von Flink versuchte daraufhin per einstweiliger Verfügung, die Wahl am ursprünglich geplanten Datum zu erzwingen – ohne Erfolg. Das Unternehmen begründete die Klage mit „großer Verwirrung“ unter den Angestellten durch den plötzlichen Terminwechsel. Zudem hätten Wahlinitiator*innen mit teils betriebsfremden Personen „aggressiv“ für die neue Wahl mobilisiert.

Arbeitsrecht-Anwalt Bechert sieht darin einen Versuch von Flink, die Einladenden zu diskreditieren und die Gründung eines Betriebsrates doch noch zu verhindern, um seine eigenen Strukturen durchzusetzen. Das Unternehmen hatte im April sogenannte „Ops Committees“ ins Leben gerufen, die im Gegensatz zu einem Betriebsrat keine arbeitsrechtliche Grundlage haben. Die Committees sollen Feedback der Arbeiter*innen an die Vorgesetzten weitergeben. Laut Bechert handelt es sich dabei um ein nicht gewähltes Gremium, das von der Unternehmensleitung installiert wurde: „Das hat mit einer Mitarbeitervertretung nichts zu tun.“

Laut Flink sind die Ops Committees lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu einer ordentlichen Vertretung. Bisher sei das Konzept „sehr erfolgreich“ und habe zu zahlreichen Verbesserungen geführt. So müssten Kurier*innen keine schweren Rucksäcke mehr tragen, weil die Fahrräder mit speziellen Gepäckträgern ausgestattet worden seien, auch habe man in diversen Fällen von Sexismus und Rassismus tätig werden können. „Von Anfang an war aber klar, dass die Ops Committees nur so lange existieren, wie es keinen Betriebsrat gibt“, so Radke.

Lieferando-Kurier*innen wählen diese Woche

Bei Berliner Lieferdiensten kommt es immer wieder [2][zu Konflikten bei der Gründung von Arbeitnehmer*innenvertretungen](siehe Kasten). Bei Lieferando wählen seit Dienstag rund 1.500 Kurier*innen einen Betriebsrat. Erst vergangene Woche hatte das Arbeitsgericht die Klage von 24 Verwaltungsangestellten gegen die Wahl zurückgewiesen. Der Wahlvorstand vermutet dahinter die Geschäftsführung und will nun seinerseits klagen.

4 Aug 2022

[1] /Interview-mit-Arbeitsrechtsanwalt/!5865998

[2] /Unternehmen-scheitert-vor-Arbeitsgericht/!5812458

AUTOREN

Marie Frank

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