taz.de -- „Gigafactory“ in Grünheide: Tesla kneift bei Infos

Umweltverbände kritisieren, dass Tesla wichtige Informationen bei der Auslegung des dritten Bauantrags geschwärzt hat.

Bild: „Ahahaha … haha … that's ridiculous … hihihi“: Tesla-Chef Musk weiß, was Sache ist

Brandenburger Umweltorganisationen haben das US-Unternehmen Tesla für die massive Schwärzung von Unterlagen im jüngsten Genehmigungsverfahren für die „Gigafactory“ in Grünheide kritisiert. Am Tag nach Fristende für Stellungnahmen zum Genehmigungsantrag des Autobauers kündigten die GeschäftsführerInnen von Nabu und Grüner Liga am Freitag gemeinsam mit dem Anwalt der Verbände an, alles an die Herausgabe dieser Informationen zu setzen – sonst sei es unmöglich, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu beurteilen.

Der mittlerweile dritte [1][Genehmigungsantrag] des Unternehmens war wegen Umplanungen notwendig geworden, unter anderem soll nun auch ein großes Batteriewerk in Grünheide entstehen. Bis Donnerstagabend gingen dazu laut Brandenburger Landesumweltamt 264 Einwendungen ein, 201 davon kamen von Personen, die sich in den vorangegangenen Verfahren noch nicht geäußert hatten. Wichtigster Punkt ist die Tatsache, dass Tesla in einem Trinkwasserschutzgebiet baut, es werden unter anderem Auswirkungen auf das Grundwasser befürchtet.

Tesla hatte die jüngsten Unterlagen umfangreich geschwärzt. Wie der Anwalt der Verbände, Thorsten Deppner, am Freitagmorgen erläuterte, erlaube das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) dies zwar, wenn etwa Geschäftsgeheimnisse davon berührt seien. In diesem Fall müssten die Inhalte dennoch so wiedergegeben werden, dass Dritte sie nachvollziehen könnten.

Deppner nannte als Beispiel die Anwendung eines bestimmten Farbstoffs, dessen Zusammensetzung die Konkurrenz nicht erfahren solle. Dann müssten aber „Ersatzinformationen bereitgestellt“ werden, die die Umweltauswirkungen dieser Stoffe und ihren Umfang beschreiben. „Wie viele Tonnen oder Liter kommen zum Einsatz, ist es gewässerschädlich, ist es sauer oder alkalisch, stinkt es?“, so der Anwalt. „All das fehlt, und das behindert die Arbeit der Umweltverbände.“

Erneute Auslegung gefordert

Die Verbände fordern deshalb die erneute Auslegung der Unterlagen. Anwalt Deppner hat darüber hinaus auch einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gestellt. Dabei handelt es sich um EU-Recht. Man erwarte, dass über diesen Antrag noch vor dem geplanten Erörterungstermin am 13. September in Erkner entschieden werde, sagte Deppner. Diesen angesichts der vielen Einwendungen überhaupt so zeitnah zu terminieren, halte er im Übrigen für „in äußerstem Maße sportlich“.

Zur Frage, ob die Tesla-Fabrik überhaupt genehmigungsfähig sei, sagte Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder, das hänge auch davon ab, welche Auflagen das Landesumweltamt erteile. Eine weitere „vorzeitige Zulassung“ für den Weiterbau nach Paragraf 8a BimSchG sei aus Sicht der Verbände aber „nicht möglich“. Tesla hat auf der Basis solcher Zulassungen den Wald bei Grünheide gerodet und bereits fast die gesamte Fabrik errichtet.

Wie Tesla mit der Kritik von AnwohnerInnen und UmweltschützerInnen umgeht, war vor einer Woche deutlich geworden, als Unternehmenschef Elon Musk zusammen mit CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet die Baustelle besuchte. Angesprochen auf die Bedenken bezüglich des Wasserhaushalts in der Umgebung brach Musk in schallendes Gelächter aus: „Hier überall Wasser“, gluckste er, „es regnet viel. Das ist lächerlich“.

Laschet hieb bei dieser Gelegenheit in die Kerbe, die Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) unlängst geschlagen hatte. Steinbach sagte gegenüber dem Handesblatt, es gebe „manches Bedenkenswerte“ an der Forderung nach einer Beschränkung der Klagerechte für Umweltverbände. Er halte es etwa für „fragwürdig, mit welcher Berechtigung sich ein bayerischer Umweltverein hier in Brandenburg gegen die Tesla-Ansiedlung engagiert“. Laschet äußerte sich ähnlich.

Darauf angesprochen, sagte die Sprecherin des grün geführten Brandenburger Umweltministeriums, Frauke Zelt, zur taz, das Verbandsklagerecht sei „nicht nur eine geltende europarechtliche Regelung, sondern ein hohes, zu verteidigendes Gut“. Eine „frühzeitige und gute Einbindung von Betroffenen/Verbänden ermöglicht eher einen schnelleren Planungsprozess“, so Zelt.

20 Aug 2021

[1] https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E1CD7C0FF6AD&plugid=%2Fingrid-group%3Aige-iplug-bb&docid=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E1CD7C0FF6AD

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Claudius Prößer

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