taz.de -- Update-Pflicht für Elektrogeräte: Jungbrunnen für's Daddelgerät

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Smartphones und andere vernetzte Geräte Updates bekommen müssen. Doch zentrale Fragen bleiben offen.

Bild: Christine Lambrecht (SPD) fordert eine kostenlose Bereitstellung von Updates für vernetzte Geräte

Berlintaz | Verbraucher:innen sollen bei Geräten wie Smartphones aber auch bei Apps einen Anspruch auf Updates bekommen. Das sieht ein [1][Referentenentwurf] von Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) vor und setzt damit eine EU-Richtlinie um. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können“, erklärte Lambrecht zur Vorstellung des Entwurfs. Sie betonte auch, dass die Updates kostenlos bereit gestellt werden müssten.

[2][Momentan werden Geräte wie Smartphones teilweise schon beim Verkauf mit veralteter Software ausgeliefert]. Kund:innen wissen zum Kauf-Zeitpunkt üblicherweise nicht, wie lange das erworbene Gerät mit Updates versorgt wird. Teilweise ist sogar unklar, ob es überhaupt Updates gibt. Stellt der Hersteller nicht einmal Sicherheitsupdates bereit, sind die Geräte für Hacker:innen leicht angreifbar. Veraltete Software kann auch dazu beitragen, dass aktuelle Apps nicht auf dem Gerät laufen – [3][aktuell etwa ein Problem bei der Corona-Warn-App.]

So wie die Update-Pflicht nun im Entwurf festgeschrieben ist, bleiben allerdings zwei zentrale Fragen ungeklärt: Zum einen lässt der Entwurf offen, wie häufig die Updates ausgeliefert werden müssen. Zum anderen bleibt unklar, auf welchen Zeitpunkt sich die Update-Pflicht beziehen soll. Im Gesetzentwurf selbst sind keine Zeiträume genannt.

„Ein Smartphone, das man sich im Laden kauft, sollte man auch nach fünf Jahren noch benutzen können“, sagt Florian Stößel vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er weist auf ein grundlegendes Problem der Haftungspflicht hin: Ansprechpartner für den Kunden, um auch die Update-Pflicht durchzusetzen, ist der Händler. Der könnte zwar versuchen, den Anspruch zum Hersteller durchzureichen – doch möglicherweise läuft es darauf hinaus, dass Kund:innen am Ende statt Updates nur eine Minderung des Kaufpreises bekommen. Stößel hofft, dass, sollte es so kommen, der Verlust für den Händler ausreichend Anreiz gibt, Smartphones zu verkaufen, die der Hersteller zuverlässig mit Updates versorgt.

4 Nov 2020

[1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_BereitstellungdigitalerInhalte_2.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[2] /Android-Mobilfunkmesse-in-Barcelona/!5572248

[3] /Alte-Smartphones-ohne-Corona-App/!5698022

AUTOREN

Svenja Bergt

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