taz.de -- Mitbestimmung für Ausländer*innen: Ohne Pass kein Kreuz

Hamburger*innen ohne deutschen Pass dürfen bei Volksinitiativen nicht abstimmen. Die Linke will das ändern.

Bild: Abstimmungszettel für Volksentscheide einwerfen dürfen in Hamburg nur Deutsche und ihre Kinder

Hamburgtaz | 150.000 Hamburger*innen sollen nicht länger außen vor bleiben. Dass auch Erwachsene, die keinen deutschen Pass haben, in Zukunft an Volks- und Bürgerentscheiden teilnehmen dürfen, will die Linke. Sie bringt am Mittwoch in der Bürgerschaft den Antrag ein, der Senat möge „einen rechtssicheren Weg“ finden, allen Hamburger*innen, deren Abstimmungsrecht „allein an ihrer Staatsbürgerschaft scheitert und die seit fünf oder mehr Jahren in Deutschland leben, ein entsprechendes Wahlrecht zu ermöglichen“.

Hamburger*innen ohne deutschen Pass „müssen ebenso wie alle anderen Hamburger*innen in der Politik der Stadt repräsentiert werden“, fordert die Linke. Für viele von ihnen sei „die Einbürgerung, welche häufig als einzige Lösung deklariert wird, keine Option“.

Bei den einen sei ein Einbürgerungsantrag „in der Vergangenheit bereits gescheitert“, andere hätten „persönliche Gründe“, die sie „an ihre bisherige Staatsbürgerschaft binden“. Es sei „zeitgemäß“, meint der Linken-Abgeordnete Metin Kaya, „juristische Möglichkeiten für eine Anpassung des Wahlrechts zu finden“.

Doch das ist so einfach nicht. Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländer*innen an Wahlen in Bund, Ländern und Kommunen grundsätzlich aus. Seit 1992 ist hier allerdings das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft haben, verbrieft. Sämtliche Initiativen in einzelnen Bundesländern, allen [1][ständig in der Bundesrepublik lebenden Menschen ohne deutschen Pass] zumindest ein kommunales Wahlrecht zu geben, scheiterten aber bislang.

Deshalb gilt dem verfassungspolitischen Sprecher der SPD, Olaf Steinbiß, die Linken-Initiative als „typischer Showantrag“, der nicht umsetzbar sei. Dabei haben SPD und Grüne selber in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, sie würden sich bemühen, „einen rechtssicheren zu Weg finden, der das Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Nicht-Deutsche möglich macht“. Doch diese Passage stammt aus der [2][Koalitionsvereinbarung von 2015] und findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag nicht wieder. „Da kommen wir nicht weiter“, klagt Steinbiß, der das Anliegen der Linken inhaltlich durchaus teilt.

Auch Filiz Demirel, Sprecherin für Migration der Grünen-Fraktion, betont, es sei zwar das Ziel ihrer Partei, „dass sich alle Menschen, die dauerhaft in unserer Stadt leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft an den demokratischen Entscheidungen über unser Gemeinwesen beteiligen dürfen“, doch das sei rechtlich nicht zu wuppen.

„Aus der Diskussion über ein kommunales Wahlrecht für Hamburger*innen ohne EU-Staatsbürgerschaft wissen wir, dass ein solches Wahlrecht wohl nicht ohne eine Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Das Gleiche gilt für Volksentscheide“, klagt Demirel. Deshalb werde man den Antrag der Linken ablehnen.

Das plant auch die CDU, aber auch aus inhaltlichen Gründen: Dass die Staatsgewalt nur von Menschen mit deutschem Pass ausgeht, findet Bürgerschaftsvizepräsident André Trepoll richtig. „Es ist wie in einem Verein: Wer Mitglied wird, darf mitbestimmen“, [3][koppelt der CDU-Politiker das Abstimmungsrecht an die Staatsbürgerschaft]. Es trage zur Integration nichts bei, wenn Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erwerben wollten, das Wahlrecht bekämen.

28 Oct 2020

[1] /Auslaenderwahlrecht-erwuenscht/!5216278

[2] https://www.spd-fraktion-hamburg.de/uploads/tx_wfpresse/koalitionsvertrag_download.pdf

[3] https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/57665/geplantes-wahlrecht-auf-kommunaler-ebene-f%C3%BCr-nicht-eu-b%C3%BCrger-verhindern-%E2%80%93-integration-als-voraussetzung-der-aus%C3%BCbung-des-wahlrechts.pdf

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Marco Carini

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