taz.de -- Datenschützer über US-Datentransfers: „Sie können jeden nachverfolgen“

Auch nach dem EuGH-Urteil zum Datenschutz liefern Internetkonzerne weiter Nutzer-Informationen in die USA. Alan Dahi hat ihnen den Kampf angesagt.

Bild: Google und Facebook können Profile über die Nutzer*innen erstellen

taz: Herr Dahi, Sie haben mit dem Datenschutzverein noyb 101 Beschwerden gegen Unternehmen eingereicht, die auf Ihren Webseiten Dienste von Google und Facebook einbinden. Was ist Ihr Ziel?

Alan Dahi: Wir wollen einfach nur, dass das Recht durchgesetzt wird. Vor einem Monat hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die allermeisten Datentransfers in die USA illegal sind. Nur: Daran hält sich praktisch niemand.

Welche Elemente von Google und Facebook sind denn besonders weit verbreitet?

Ganz vorne ist natürlich Google Analytics. Das ist ein Werkzeug, um zu analysieren, welche Personen eine Webseite besuchen und wie sie sich darauf bewegen. Bei Facebook gibt es verschiedene Tools. Den Like Button zum Beispiel, den kennt ja mittlerweile jeder. Facebook hat auch Tracking-Pixel, die Nutzer über verschiedene Webseiten hinweg verfolgen.

Welche Daten werden über eine Person gesammelt?

Das sind zum Beispiel die IP-Adresse, mit der ein Nutzer oder eine Nutzerin unterwegs ist, dazu Informationen etwa über den genutzten Browser oder andere Merkmale des Systems, das auf dem Computer oder dem Smartphone läuft.

Das klingt jetzt nicht so, als seien das wahnsinnig persönliche Daten.

Das werden sie aber dadurch, dass diese Daten einen persönlichen Fingerabdruck des Nutzers im Netz bilden. Die Technik dahinter heißt tatsächlich Browser Fingerprinting, und mit diesem eigenen, eindeutigen Fingerabdruck lässt sich fast jeder Nutzer identifizieren.

Warum ist das schlimm?

Dadurch, dass Google und Facebook auf fast allen Webseiten zu finden sind, können sie Profile über die Nutzer erstellen. Und sie können jeden nachverfolgen und sehen: Aha, der besucht erst diese Seite und dann diese und dann eine dritte und kauft dort das. Und das wird sehr schnell sehr persönlich. Wenn zum Beispiel jemand Gartenmöbel kauft oder Naturkosmetik, Medikamente oder Kinderkleidung oder auch nur entsprechende Informationen sucht – das verrät viel über die Person dahinter. Das funktioniert natürlich auch mit politischen Vorlieben. Etwa bei der Trump-Wahl oder der Brexit-Abstimmung wurden solche Profile genutzt, um Menschen politisch zu beeinflussen.

Verstehen Sie, warum die Betreiber der Seiten die Werkzeuge von Google und Facebook nutzen?

Vermutlich ist es einfach Bequemlichkeit. Und Google und Facebook sind die Platzhirsche. Aber es ist wichtig zu wissen: Für alle diese Werkzeuge gibt es Alternativen, die besser sind für die Privatsphäre der Nutzer. Statt Google Analytics ließe sich zum Beispiel Matomo einsetzen.

Was müssen die Aufsichtsbehörden jetzt machen?

Die müssen die Datenweitergabe untersagen.

Erwarten Sie, dass das auch passieren wird? Es haben sich ja doch in der Vergangenheit nicht alle Aufsichtsbehörden sonderlich engagiert gezeigt – Irland als prominentestes Beispiel.

Wir sind da guter Hoffnung. Nicht zuletzt, weil wir davon ausgehen, dass sich die Aufsichtsbehörden hier abstimmen werden – schließlich haben alle etwas zu tun gekriegt, und es geht immer um die gleiche Frage.

Die Auswahl der Unternehmen, gegen die Sie Beschwerden eingereicht haben, mutet einigermaßen willkürlich an – wie haben Sie ausgewählt, gegen wen Sie vorgehen?

Uns ist wichtig, dass wir nicht gegen die Kleinen vorgehen, sondern gegen die Großen. Denn damit lässt sich deutlich mehr bewegen. Wir haben eine spezielle Suchmaschine verwendet, mit der man nach Bestandteilen des Programmiercodes suchen kann. Da haben wir nach den Codeschnipseln gesucht, die auf die Google- oder Facebook-Elemente hinweisen. Die Suchmaschine sortiert die Ergebnisse gleich nach Beliebtheit der Seite, und da haben wir bevorzugt die ersten Treffer genommen.

Wirtschaftsverbände klagen seit dem EuGH-Urteil über Rechtsunsicherheit und jammern, dass es ohne Datenexporte nicht gehe. Was sagen Sie denen?

Datentransfers, die notwendig sind, sind ja weiterhin erlaubt. Wir sehen allerdings, dass sehr viele Unternehmen einfach aus Bequemlichkeit persönliche Daten von Nutzern in die USA übermitteln – und das, obwohl das Datenschutzniveau in den USA inkompatibel ist mit den europäischen Vorgaben. Und obwohl es hierzulande Alternativen gibt. Doch diese Alternativen werden vermutlich erst dann eine Chance bekommen, wenn die Unternehmen gezwungen werden, Google und Facebook nicht mehr zu verwenden.

2 Sep 2020

AUTOREN

Svenja Bergt

TAGS

Datenschutz

Privacy Shield

EuGH

ARTIKEL ZUM THEMA

Neuer Datenschutzdeal zwischen EU und USA: Verkatertes Erwachen

Erneut hat die EU ein Abkommen mit den USA über Datenschutz abgeschlossen. Es verbessert nichts, sondern legalisiert die bestehende Überwachung.

Konzern droht mit Aus in der EU: „Facebook blufft“

Facebook droht, seine Dienste in der EU zu schließen, falls es nicht länger Nutzer-Daten ungehindert in die USA senden kann. Doch es gäbe Alternativen.

Datenschutzbeauftagter über Abkommen: „Das Urteil ist notwendig“

Der EuGH hat das europäische Datenschutzabkommen mit den USA gekillt. Was nun, erklärt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg.

Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield

Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems.

EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“: Aus für EU-Datenschutzabkommen

Der europäische Gerichtshof kippt erneut einen Beschluss zum Transfer von Daten von EU-Bürger_innen in die USA. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Proxied content from gemini://taz.de/%215709198 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215709198
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.