taz.de -- EU reguliert Jagd in Feuchtgebieten: Schrot nur noch ohne Blei

Die EU verbietet bleihaltige Munition bei der Jagd in Feuchtgebieten. Doch es gibt einen Haken: die Übergangsfrist.

Bild: Jäger mit totem Hasen

BERLINtaz | Bleihaltige Schrotmunition soll bei der Jagd in Europas Feuchtgebieten zukünftig verboten sein. Darauf einigten sich Vertreter*innen der EU-Mitgliedsstaaten am Donnerstag bei einem virtuellen Treffen des zuständigen REACH-Ausschusses. Nach Inkrafttreten der Regelung gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten.

In 14 Bundesländern ist die Jagd mit Blei an Gewässern bereits verboten, ebenso im Bundesforst. Nun kommen allgemein Feuchtgebiete hinzu. Bei einer [1][Abstimmung im Juni] hatte Deutschland noch gegen das Vorhaben gestimmt.

Nun habe man die Entscheidung mitgetragen, so das zuständige Agrarministerium, obwohl die Bundesregierung lieber eine [2][dreijährige Frist] gesehen hätte. Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger begrüßte den „längst überfälligen Schritt“ und forderte ein [3][„generelles Bleiverbot in Jagdmunition“]. Sven Giegold, Sprecher der deutschen Grünen im EU-Parlament sagte im Vorfeld, der „Schutz von Natur und Gesundheit“ müsse „vor den Interessen einiger weniger, besonders deutscher, Munitionshersteller stehen.“

Nach Schätzungen der Europäischen Chemikalienagentur gelangen jährlich mehr als 21.000 Tonnen Blei durch Munition in die Umwelt. Das führe zum Tod von mehr als einer Million Wasservögeln pro Jahr in Europa und müsse „dringend ein Ende haben“, so Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Vergiftung durch Munitionssplitter

Bleivergiftungen sind die häufigste Todesursache des gefährdeten Seeadler, der das Blei in Form von Munitionssplittern aufnimmt. Blei ist für Vögel ein Nervengift, das bei kleiner Dosis Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung beeinträchtigt. Die Weltgesundheitsorganisation zählt es zu den zehn der für Menschen gefährlichsten Stoffe.

Nun müssen noch EU-Parlament und Rat dem Beschluss zustimmen, was als Formsache gilt. Kommt binnen drei Monaten kein Einspruch, trifft die EU-Kommission die letzte Entscheidung. Danach kann die Neuerung in Kraft treten und die Übergangsfrist starten.

3 Sep 2020

[1] http://taz.de/Schutz-von-Wildtieren-in-Feuchtgebieten/!5691146

[2] http://www.jagderleben.de/news/eu-entscheidung-bleiverbot-feuchtgebieten-712103

[3] http://www.nabu.de/news/2020/08/28582.html

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Andreas Ruhsert

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