taz.de -- Verbot von Werkverträgen beschlossen: Für faire Arbeit am Fleisch
Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie sollen verboten werden. Ziel ist es, die durch Corona sichtbar gewordenen Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Bild: In der Fleischindustrie sollen künftig nur Festangestellte arbeiten
BERLINreuters/afp | Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg.
Sie reagiert damit auf die [1][Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen] und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen.
„Wir wollen, dass Menschen festangestellt werden und dass Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen auch gewährleistet sind“, fasste Heil die Ziele des geplanten Gesetzes zusammen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass „durch diese Art von Sub-Sub-Sub-Unternehmertum Verantwortung nicht übernommen wurde“. Das sei „vor Corona schon eine Katastrophe“ gewesen, sei aber zum allgemeinen Pandemierisiko geworden. „Deshalb will ich da aufräumen, und zwar gründlich.“
Ausgenommen von dem Verbot sind laut dem Reuters vorliegenden überarbeiteten Entwurf Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49 Beschäftigten. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten gezogen worden.
Kontrollen in einer 40-Milliarden-Euro-Branche
Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthof-Betreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.
29 Jul 2020
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[1] https://taz.de/Rheda-Wiedenbrueck-die-Toennies-Stadt/!5695908&s=fleischindustrie/
Schlachthof
Arbeitsrecht
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