taz.de -- Mildes Urteil für einen KZ-Wachmann: Furchtbare deutsche Langmut
Das Urteil gegen den Wächter des KZ Stutthof ist lächerlich. Und trotzdem wichtig. Es erweitert die Verantwortung im NS-System. Doch es kommt zu spät.
Bild: Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende
Zwei Jahre auf Bewährung für die Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen: Das Missverhältnis zwischen dem begangenen Verbrechen und der Strafe scheint riesig. Aber kann es überhaupt ein gerechtes Urteil in einem Prozess geben, in dem ein 93 Jahre alter Angeklagter vor einem Jugendgericht steht, für Taten, die er als 17-Jähriger begangen hat? Es ist nicht die [1][Schuld von Bruno D.], dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist.
Dafür trägt die bundesdeutsche Justiz die Verantwortung, die über Jahrzehnte eine furchtbare Langmut gegenüber den KZ-Wachmännern geübt hat. Von den rund 6.000 Frauen und Männern, die in Auschwitz eingesetzt worden sind, wurden etwas weniger als 50 für ihre Untaten bestraft. Noch weniger waren es [2][im Fall des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig], wo Bruno D. seinen Dienst auf einem der Wachtürme schob.
Wichtiger als das milde Strafmaß aber ist, dass das Gericht zum ersten Mal deutlich gemacht hat, dass nicht nur diejenigen, die in einem Vernichtungslager wie Sobibor oder Auschwitz Wachdienste erledigten und damit das Tötungssystem ermöglichten, sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben, sondern [3][auch die Frauen und Männer, die in einem KZ eingesetzt waren].
Beihilfe zum Mord, das bedeutet im letzteren Fall auch die Unterstützung von lebensfeindlichen Zuständen, die den massenhaften Tod der Inhaftierten zur Folge hatten. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass der systematische Mord, ob in Gaskammern oder durch Verhungernlassen, gleich zu bewerten ist, nämlich als Wesensmerkmal des NS-Unrechtssystem.
Deshalb ist dieses Urteil wichtig. Es markiert, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. Das Urteil kommt dennoch zu spät und hat mehr symbolische Bedeutung. Denn es ist absehbar, dass sich die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen ihrem Ende zuneigt, weil die Täter 75 Jahre nach den Verbrechen aussterben. Die allermeisten von ihnen hat die Bundesrepublik davonkommen lassen.
23 Jul 2020
LINKS
[1] /Stutthof-Prozess-in-Hamburg/!5694195
[2] /Urteil-gegen-Waechter-von-KZ-Stutthof/!5695384
[3] /Prozess-gegen-KZ-Wachmann/!5695758
AUTOREN
Klaus Hillenbrand
KZ Stutthof
NS-Straftäter
NS-Verbrechen
ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil gegen Wächter von KZ Stutthof: An das Grauen gewöhnt
Das Hamburger Landgericht hat einen ehemaligen SS-Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bis zuletzt zeigte der 93-Jährige kaum Schuldbewusstsein.
Urteil gegen Wächter im KZ-Stutthof: Zwei Jahre Haft auf Bewährung
Ein 93-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann wurde in Hamburg verurteilt. Er habe Beihilfe zum Mord an 5.232 Menschen geleistet, so die Richter.
Prozess gegen KZ-Wachmann: Vermeintliche Entschuldigung
Im Verfahren gegen einen Ex-Wachmann des KZ Stutthof plädiert dessen Verteidiger auf Freispruch. Der Angeklagte zeigt vor allem Selbstmitleid.
Stutthof-Prozess in Hamburg: „Strikter Gehorsam“
Was war Bruno D. für ein Mensch, als er als 17-Jähriger im KZ Sutthof als Wachmann arbeitete? Im Prozess versucht das ein Jugendpsychiater zu klären.
Stutthof-Prozess in Hamburg: Einer der letzten NS-Prozesse
Die Anklage beschuldigt Bruno D. der Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen. Der Staatsanwalt fordert drei Jahre Jugendhaft.