taz.de -- Jurist über Fluggastrechte: „Nicht verschaukeln lassen“
Flightright fordert die Rechte von Fluggästen ein. Gründer Philipp Kadelbach über das Fliegen und Ticketrückerstattungen während Corona.
Bild: Obacht: Bitte halten Sie auch beim Schimpfen am Schalter Sicherheitsabstand
taz: Herr Kadelbach, Sie sind Jurist und Gründer von Flightright. Wissen Fluggäste über ihre Rechte Bescheid?
Philipp Kadelbach: Im Jahr 2010, als wir mit Flightright starteten, kannten die wenigsten ihre Rechte. Dann haben wir daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Teil davon war, Fluggäste zu informieren, welche Rechte ihnen zustehen.
Welche Rechte sind das?
Bei stornierten Flügen haben Fluggäste in jedem Fall das Recht auf Ticketrückerstattung. Unabhängig davon, aus welchem Grund der Flug storniert wurde, muss die Airline dem Verbraucher binnen sieben Tagen den Flugpreis zurücküberweisen. Wenn keine höhere Gewalt vorliegt und ein Flug storniert wird oder sich verspätet, entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung. Die bekommt der Fluggast obendrauf. Manche denken, dass sie bei einem Billigflug für 20 Euro nicht mehr als 20 Euro zurückbekommen. Ein Irrglaube. Sie können mehrere hundert Euro Entschädigung erhalten.
Wie sieht es mit den Fluggastrechten während der Coronakrise aus?
Die Airlines haben am Anfang der Pandemie Flüge oft aus wirtschaftlichen Gründen storniert, weil ihre Maschinen nur zu 10 Prozent ausgelastet waren. Das hatte mit Corona zu tun, blieb aber ein wirtschaftlicher Grund. Die Airlines haben behauptet, das sei höhere Gewalt. Darum haben sie Entschädigungen oft verweigert.
Das war am Anfang der Krise – und dann?
Als immer mehr Länder Einreisebeschränkungen erlassen haben, gab es einen harten Grund, wieso man nicht fliegen konnte. [2][Das hat sich am 15. Juni geändert]: Jetzt fangen Fluggesellschaften wieder an, ihr Angebot auszuweiten. Trotzdem könnten angebotene Flüge nicht ausgelastet sein – so kann es kurzfristig wieder zu Stornierungen aus wirtschaftlichen Gründen kommen. Dann kann es einen Anspruch auf Entschädigung geben. Aber hier entstehen rechtliche Grauzonen. Solche Fälle bringen wir vor die höchsten Gerichte.
Und wie funktioniert die Ticketrückerstattung?
Dafür haben wir das Tool „Ticket Refund“ entwickelt, mit dem Verbraucher über uns den Kaufpreis von den Fluggesellschaften einfordern können. Vor der Pandemie zahlten die Airlines den Ticketpreis stornierter Flüge von sich aus zurück. Jetzt hält jeder an seinem Geld fest, obwohl es hier eine klare Bestimmung der EU-Fluggastrechteverordnung gibt. Dennoch zahlen fast alle Airlines derzeit keine Barerstattungen. In solchen Situationen sind wir da, zeigen unseren Kunden, dass man sich nicht verschaukeln lassen muss.
Und was ist mit den Geschäftsreisenden?
Die Leute haben durch [3][die Zoomisierung] erfahren, dass Videokonferenzen funktionieren. Viele Unternehmen dampfen Geschäftsreisen ein. Das kann Airlines belasten und Insolvenzen zur Folge haben.
Schlechte Aussichten für die Flugbranche?
Das Flugaufkommen wird sich erst 2022 stabilisieren. [4][Viele Leute werden auch im kommenden Jahr wenig Lust darauf haben, in engen Flugzeugen zu sitzen.]
Worauf sollte man achten, wenn man dieses Jahr fliegt?
Wer jetzt bucht, sollte sich mit dem Insolvenzrisiko einiger Airlines auseinandersetzen. Denn kommt es zur Insolvenz, können selbst wir kein Geld für Verbraucher einfordern.
21 Jun 2020
LINKS
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AUTOREN
Klaudia Lagozinski
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