taz.de -- Urteile zu Corona-Shopping: Verkaufsflächen vor Gericht

In Bremen bestätigt ein Urteil die 800-m2-Grenze für den Einzelhandel. In Hamburg könnte sie in dieser Woche fallen.

Bild: Stimmen die Abmessungen? Shoppinginteressierte warten auf Einlass

Hamburgtaz | Die „grundsätzliche Begrenzung“ sei „verhältnismäßig“, hat am Donnerstag [3][das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden]. Es geht dabei um ein [4][spezielles Stückchen deutschen Baurechts], für das sich lange niemand interessiert haben dürfte: die erlaubte Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmeter im wieder anlaufenden Einzelhandel.

Bei allen Blüten, die der deutsche Föderalismus [5][in Sachen Corona] so treibt, schien das doch eine belastbare Richtschnur: Wer maximal 800 Quadratmeter Platz hat für die Kund*innen, darf öffnen; wer mehr hat, muss entsprechend etwas abteilen.

Dagegen haben Unternehmen geklagt, unter anderem in Hamburg und in Bremen. Hier wie da sahen sich Sportartikel verkaufende Filialisten – die jeweils sehr viel mehr Fläche vorhalten – benachteiligt. Und sie wollten die entsprechenden Abschnitte in den Corona-Verordnungen der Länder [6][Bremen] beziehungsweise [7][Hamburg] ausgesetzt sehen.

Mit unterschiedlichen Ergebnissen: In Bremen entschieddas Oberverwaltungsgericht (OVG) ziemlich deutlich gegen das klagende Unternehmen [8][Karstadt Sports]. Die Beschränkung der Verkaufsfläche sei dazu geeignet, Ansteckungen mit Sars-CoV-2 einzudämmen, mache es „leichter, die infektionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Abstandsgebot, zu überwachen“.

Hamburg entscheidet anders

Etwas anders verlief die Sache in Hamburg für Sportscheck, sozusagen eine Schwesterfirma: [9][Seit Anfang März] gehören die Münchner zu Signa Retail, so wie Galeria Karstadt Kaufhof und also Karstadt Sports. Das Hamburger Verwaltungsgericht [10][gab am Dienstag einem Eilantrag statt]: Demnach verletzt die 800-Quadratmeter-Grenze die „Berufsfreiheit“ von Sportscheck.

Die Stadt wandte sich zügig ans OVG, und das [11][erließ am Mittwochabend] eine Zwischenverfügung: Die Beschwerde der Stadt sei zwar „nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos“, der Ausgang aber offen. Bis sich die Richter*innen am kommenden Mittwoch richtig äußern, gilt das Laden-Limit aber erst mal weiter.

26 Apr 2020

[3] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/aktuelles/pressemitteilungen-10889

[4] https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/planen-bauen/raumordnung/einzelhandelsgrossprojekte/bverwg-ehgp.html

[5] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746

[6] https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_04_17_GBl_Nr_0026_signed.pdf

[7] https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

[8] https://www.karstadtsports.de/filiale-details/?storeid=a7c0b64e4cdeb0f1c231b6b147cedb8a

[9] https://www.presseportal.de/pm/16971/4535003

[10] https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13874166/pressemitteilung/

[11] https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13874212/pressemitteilung/

AUTOREN

Alexander Diehl

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