taz.de -- Zurückkehrende aus Syrien: Türkei schiebt zehn Deutsche ab

Die Türkei will diese Woche zehn Deutsche, die in Syrien waren, abschieben. Sie sollen IS-Mitglieder gewesen sein. Doch das scheint nicht sicher.

Bild: Kinder im Gefangenlager Ain Issa in Nordsyrien, in dem auch deutsche Staatsangehörige leben

Berlintaz | Angekündigt hatte es der türkische Innenminister schon vergangene Woche. Die Türkei sei „kein Hotel“ für Kämpfer des „Islamischen Staats“ (IS), hatte Süleyman Soylu gesagt und verkündet, inhaftierte IS-Mitglieder würden zurück in ihre Heimatländer geschickt. Am Montag hat die Türkei mit den Abschiebungen begonnen.

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass im Lauf der Woche insgesamt zehn Personen aus der Türkei nach Deutschland zurückkehren sollen. Doch so eindeutig wie von der Türkei dargestellt, scheint deren Hintergrund nicht zu sein. So ist nach Angaben des Außenministeriums bereits am Montag eine Person abgeschoben worden. Diese soll nach Erkenntnissen der deutschen Behörden keinen Bezug zum IS haben.

Sieben Menschen werden am Donnerstag, zwei weitere am Freitag erwartet. Insgesamt soll es sich laut Außenministerium dabei um drei Männer, fünf Frauen und zwei Kinder handeln. Alle sind deutsche StaatsbürgerInnen. Bei zwei der Frauen gebe es Anhaltspunkte, dass sie in Gefangenenlagern in Syrien inhaftiert waren.

Nach Informationen der taz soll eine von ihnen eine junge Frau aus Niedersachsen sein, die gemeinsam mit drei anderen Frauen im Oktober das kurdische Gefangenenlager Ain Issa in Nordsyrien verlassen haben soll. Die Kurden hatten dort nach dem [2][türkischen Angriff] das Lager weitgehend aufgegeben. Am Donnerstag soll zudem eine siebenköpfige Familie zurückkommen, die aus der salafistischen Szene in Hildesheim stammt. Sie soll im Januar in die Türkei ausgereist, im März dort festgenommen worden sein. Drei der Kinder sollen bereits volljährig, das jüngste noch ein Baby sein. In Syrien seien sie nicht gewesen, heißt es.

Was ist mit den Deutschen in syrischen Lagern?

In allen Fällen werde geprüft, ob gegen die Personen in Deutschland ein Haftbefehl vorliege und ob von ihnen eine Gefahr ausgehe. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. „Die Bewertung wird in Deutschland vorgenommen“, betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Zu Einzelfällen könne er sich nicht äußern.

Nach Angaben des türkischen Innenministeriums sollen zunächst insgesamt 25 Personen in ihre Heimatländer gebracht werden. Neben dem Deutschen sei am Montag bereits ein US-Amerikaner abgeschoben worden. Zeitnah sollen auch elf Franzosen, ein Däne und zwei Iren zurückgebracht werden. Insgesamt soll es um etwa 20 Deutsche gehen, deren Identität zum Teil aber noch überprüft werden muss.

Unterdessen prüft das hiesige Außenministerium weiter, welche Konsequenzen es aus der Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche zieht. Das Gericht hatte entschieden, [3][dass die Bundesregierung eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syrien zurückholen muss].

Das Außenministerium hat die Rückholung der Kinder bereits in die Wege geleitet, die der Mutter aus Sicherheitsgründen aber abgelehnt, weil diese sich dem IS angeschlossen habe. Laut Gericht konnte das Ministerium die Gefährlichkeit der Mutter aber nicht ausreichend belegen. Nun könnten zahlreiche ähnliche Klagen von Angehörigen folgen.

11 Nov 2019

[2] https://taz.de/Schwerpunkt-Syrienkrieg/!t5007613/

[3] /Gericht-verdonnert-Bundesrepublik/!5639556

AUTOREN

Sabine am Orde

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