taz.de -- Verfahren gegen katalanische Politiker: Spanien blockiert EU-Mandate
Wegen eines Haftbefehls können Puigdemont und andere separatistische Politiker ihre Sitze nicht einnehmen. Für deren Anwalt ist das nicht rechtmäßig.
Bild: Bei der Europawahl im Mai errang er einen Sitz im Parlament: Carles Puigdemont in Brüssel
Madridtaz | In einem Brief an das Präsidium der europäischen Volksvertretung beschuldigen 76 der insgesamt 751 Abgeordneten des Europaparlaments Spanien, „Grundrechte zu verletzen“. Der Grund: Die spanische Justiz verhindere, dass drei katalanische Politiker ihren Sitz in Straßburg einnehmen können.
Der oberste Gerichtshof weigerte sich am Montag, [1][die Haftbefehle gegen den ehemaligen Regierungschef der rebellischen Nordostregion] Carles Puigdemont sowie den ehemaligen Gesundheitsminister Toni Comín aufzuheben, damit sie in Madrid auf die Verfassung schwören und so ihr Amt antreten konnten. Beide halten sich seit November 2017 in Belgien auf und entzogen sich so einem Gerichtsverfahren wegen des Unabhängigkeitsreferendums im gleichen Jahr.
Auch der ehemalige katalanische Vizeregierungschef Oriol Junqueras wartet in der gleichen Sache auf ein Urteil wegen Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Das Gericht weigerte sich, ihn unter Polizeigeleit zur Wahlbehörde zu bringen, um dort den Eid zu leisten.
Die 76 Unterzeichner aus unterschiedlichen Ländern und Parteien fordern, „die politischen Rechte von Carles Puigdemont, Oriol Junqueras und Antonio Comín sowie der 2,2 Millionen Menschen, die für sie gestimmt haben, anzuerkennen und zu schützen“. Die Liste von Puigdemont und Comín erhielt 1.025.411, die von Junqueras 1.257.484 Stimmen. Das Präsidium des Europaparlaments müsse deshalb „die spanischen Wahl- und Justizbehörden auffordern, die Ergebnisse der Europawahlen zu respektieren und das Recht der vorgenannten gewählten Europaabgeordneten auf Immunität und Amtsübernahme anzuerkennen“.
Anwalt will Klage gegen Haftbefehl einreichen
Der Anwalt von Puigdemont und Comín, Gonzalo Boye, war an deren statt nach Madrid gereist und hatte der Wahlbehörde ein Dokument vorgelegt, das zeigt, dass die beiden „vor belgischen Behörden die Verfassung Spaniens anerkannt haben“. Es nutzte nichts.
Für Boye genießen seine Mandanten auch ohne Schwur Immunität. Ihre Namen wurden im staatlichen Amtsblatt als „gewählte EU-Abgeordnete“ veröffentlicht. Die Aufrechterhaltung des Haftbefehls sei deshalb nicht rechtmäßig. Boye wird Ende der Woche vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. „Ich bin sicher, dass sie ihre Sitze in Straßburg einnehmen werden“, sagt er gegenüber der taz. Mit seinen juristischen Beschwerden hatte er die [2][Kandidatur von Puigdemont und Comín] überhaupt erst ermöglicht.
19 Jun 2019
LINKS
[1] https://www.taz.de/Unabhaengigkeitsreferendum-in-Katalonien/!5602696&s=Puigdemont/
[2] https://www.taz.de/Wahl-zum-Europaparlament/!5592613&s=Puigdemont/
AUTOREN
Reiner Wandler
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