taz.de -- Ermittlungen gegen Bayer-Tochter: Die schwarzen Listen von Monsanto
Die Bayer-Tochterfirma Monsanto soll geheime Listen mit Kritiker*innen angelegt haben – Privatadressen inklusive.
Bild: Mal wieder fragwürdige Praktiken: Monsanto
BERLINtaz | Politische Kommunikation betreiben viele Konzerne. Sie haben eigene Abteilungen, die die Öffentlichkeit in ihrem Sinne informieren und die Gesetzgebung beeinflussen. Manche Erscheinungsformen dieses Lobbyismus sind legitim und auch legal. Nun könnte es aber sein, dass Monsanto, seit 2018 Teil des Bayer-Konzerns, zu weit gegangen ist. „Sollte sich der Verdacht erhärten, handelte es sich dabei um illegitime Handlungen“, sagte Edda Müller, Vorstand der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI).
Recherchen französischer Medien zufolge soll Monsanto ab 2016 in Frankreich [1][geheime Listen mit Kritiker*innen des Konzerns in Auftrag gegeben haben]. Darin enthalten waren demnach unter anderem Telefonnummern, Privatadressen und die Meinung der Personen über das Unternehmen. In Paris läuft deshalb ein Ermittlungsverfahren. Laut Bayer-Manager Matthias Berninger könnten solche Listen auch in Deutschland und anderen europäischen Staaten erstellt worden seien. Bayer hat sich entschuldigt und die Zusammenarbeit mit der externen Agentur FleishmanHillard, die für die Listen zuständig war, „auf Eis gelegt“.
Unklar ist bislang, ob und wie Monsanto sein Wissen einsetzte. Wurden Journalist*innen gezielt informiert oder nicht informiert? Hat man persönliche Daten benutzt, um Personen unter Druck zu setzen?
„Der Verhaltenskodex im Transparenzregister der EU legt fest, dass Lobbyisten ihre Informationen von EU-Institutionen nicht auf unlautere Art beschaffen und verwenden dürften“, sagt Müller. Das sollte auch für das Verhalten von Unternehmen gegenüber Medien, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland gelten, so Müller.
“Moralisch fragwürdig“
Laut Deutschem Journalistenverband (DJV) hat sich Monsanto unethisch verhalten, „weil eine Ungleichbehandlung von Pressevertretern basierend auf ihrer angenommenen Grundeinstellung zum Unternehmen moralisch fragwürdig ist“, sagte Vizesprecher Sebastian Huld. „Das wiegt bei so großen Konzernen, die sich aus Imagegründen gerne mit moralischen Ansprüchen brüsten, noch schwerer.“
Möglicherweise hat Monsanto auch gegen Datenschutzregeln verstoßen. „Das Bundesdatenschutzgesetz stellt unter §42 Absatz 2 das Verarbeiten personenbezogener, nicht allgemein zugänglicher Daten unter Strafe“, erklärte Huld. Und nach der Datenschutzgrundverordnung „sind personenbezogene Daten, aus denen weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, besonders geschützt“. Demnach dürfen persönliche Daten nur für bestimmte Zwecke gesammelt und verarbeitet werden. Ob Lobbyarbeit darunter fällt, ist fraglich.
Im Umgang mit Journalist*innen haben Firmen in Deutschland dagegen einen weiten Spielraum. „Aufgrund der Landespressegesetze sind private Unternehmen relativ frei, welchen Medien sie Informationen zukommen lassen und welchen nicht“, sagte der Berliner Medienanwalt Tobias Sommer. Wenn missliebige Medien oder Personen beispielsweise von Pressegesprächen ausgeschlossen werden, lässt sich oft nicht viel machen. „Einen Auskunftsanspruch wie gegenüber Behörden haben Journalisten in der Regel nicht“, so Sommer.
Manche Betätigungen von Lobbyisten lassen sich in Brüssel mittlerweile nachvollziehen, nachdem die EU ihr Transparenzregister einrichtete. Ein solches auch in Deutschland zu etablieren, fordert die Organisation Lobbycontrol. „Aber die Union und die FDP stehen auf der Bremse“, sagte Timo Lange von Lobbycontrol.
14 May 2019
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AUTOREN
Hannes Koch
Schwerpunkt Monsanto
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Unternehmen
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