taz.de -- Honorarkräfte bei Weiterbildungsträgern: Nur scheinbar selbstständig
Zwei Honorarkräfte haben ihren Status bei Rentenversicherung prüfen lassen. Nun soll ein Sprachinstitut für sie Sozialabgaben zahlen.
Bild: Weiterbildung für Erwachsene: Und zu welchen Konditionen arbeitet der Dozent?
HAMBURGtaz | Eine interessante Nachricht für Honorarkräfte verkündete die Hamburger GEW. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) habe den Status von zwei freiberuflichen Sprachlehrern beim Hamburger Instituto Cervantes überprüft und festgestellt, dass diese als Scheinselbstständige arbeiten. „Diese Praxis ist rechtswidrig“, sagt der GEW-Weiterbildungsexperte Dirk Mescher. Das Problem der Scheinselbständigkeit trete bei vielen Weiterbildungsträgern auf.
Die beiden Spanischlehrkräfte hätten mit Unterstützung der GEW ihren sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Rentenversicherung Nord prüfen lassen. Das Ergebnis sei, dass die Bedingungen ihres Einsatzes nicht dem von Selbstständigen entsprächen.
Zu den Kriterien dafür gibt es fortlaufend neue Rechtsprechung. „Anzeichen für Scheinselbstständigkeit sind zum Beispiel, dass die Lehrkräfte ihre Arbeitszeit nicht frei einteilen können, dass ihre Lehrmittel vorgeschrieben sind und sie Verwaltungstätigkeiten und Prüfungen vornehmen müssen“, erläutert Mescher.
Das spanische Instituto Cervantes bietet ähnlich wie das deutsche Goethe-Institut Sprach- und Kulturkurse an. Wegen der Urlaubszeit war es noch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Wie die GEW mitteilt, hat das Institut gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Schicksal bei beiden Lehrkräfte noch offen.
Wird die Sache rechtskräftig, müsse das Institut für vier Jahre rückwirkend Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge entrichten, so die Gewerkschaft. Außerdem hätten die Lehrkräfte ein unbefristetes, gegebenenfalls unter das Kündigungsschutzgesetz fallendes Arbeitsverhältnis.
Die Rentenversicherung prüft regelmäßig alle vier Jahre Betriebe darauf, ob sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. So wurde zum Beispiel 2016 bei einer flächendeckende Überprüfung beim Goethe-Institut in fast allen Fällen Scheinselbstständigkeit festgestellt. Daneben können – wie im aktuellen Fall – Honorarkräfte selber für sich kostenlos besagte „Statusüberprüfung“ beantragen.
Dieser Schritt sei nicht ohne Risiko, räumt GEW-Experte Dirk Mescher ein. „Die beiden haben jetzt schon weniger Lehraufträge. Es ist zu befürchten, dass sie nicht mehr beschäftigt werden.“
GEW ruft zur Nachahmung auf
Da das Institut seine freiberuflichen Sprachlehrkräfte nach einheitlichen Bedingungen beschäftige, sei davon auszugehen, dass auch weitere Anträge aus Statusfeststellung erfolgreich wären. „Die GEW würde das bei Mitgliedern unterstützen“, sagt Mescher. „So könnte man Druck aufbauen, um diese Politik zu beenden“. Mit einer ähnlichen Gemeinschaftsaktion habe die GEW 2016 Urlaubsanspruch für Integrationslehrkräfte bei der Hamburger Volkshochschule durchgesetzt.
Die DRV-Nord hat keine Zahlen zum Bildungsbereich, wie Sprecher Sebastian Bollig mitteilt. 2017 prüfte sie alle Branchen in ihrem Gebiet – Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg – mehr als 31.188 Betriebe und beanstandete jeden fünften. Zu den Statusfeststellungen gibt es nur bundesweite Zahlen. Unter den rund 22.600 Tätigen, die 2016 freiwillig ihren Status feststellen ließen, ermittelten die Kontrolleure in 42,2 Prozent der Fälle eine „Arbeitnehmerbeschäftigung“, sagt Bollig.
Prekäre Beschäftigung
Scheinselbstständigkeit sei ein „Riesenproblem, gerade in der Weiterbildung“, sagt Angelika Gericke, Leiterin des Fachbereichs Bildung bei Ver.di-Hamburg. Doch ein ebenso großes Problem seien befristete Verträge. „Es gibt ein Heer von hochqualifizierten Wanderarbeitern in der Weiterbildung.“ Die Lage der Beschäftigten sei prekär, sagt Gericke.
Die Ursache liege auch in der nicht planbaren Auftragslage. Der Staat habe Marktmechanismen eingeführt. Die Anbieter in weiten Segmenten der Erwachsenenbildung müssten sich um die Programme, die Arbeitsagentur und Jobcenter ausschreiben, regelmäßig neu bewerben. Träger, die Tarif zahlten, hätten das Nachsehen. „Da müssen sie schon mit Mindestlohn kalkulieren, damit sie den Zuschlag kriegen“, sagt Gericke. Wichtig wäre, dass bei der Auswahl wieder „die Qualität im Mittelpunkt steht“.
13 Aug 2018
AUTOREN
Kaija Kutter
Weiterbildung
Selbständigkeit
Honorarkräfte
Gewerkschaft GEW
Verdi
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