taz.de -- Nicht notwendiger Zugriff auf Daten: „Das ist Erpressung“
Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung, meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen.
Bild: Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal die großen Internetkonzerne zu mehr Datenschutz zwingen kann
Berlintaz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems gegründete [1][Verein Noyb] erste Beschwerden gegen Google und Facebook sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit „Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des Vereins.
Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems.
Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“
Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.
Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde ist.
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende Strafe.“
27 May 2018
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[1] https://noyb.eu/?lang=de
Datenschutz
DSGVO
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