taz.de -- Meinungs- und Kunstfreiheit in Spanien: Justiz disst Rapper

Ein Musiker wurde zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Einem anderen drohen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Bild: Solidaritätsaktion für Josep Miquel Arenas (Valtonyc) in Palma de Mallorca

Madridtaz | Wer sich in Spanien seinen Frust von der Seele rappt, lebt gefährlich. Davon kann Valtonyc ein Lied singen. Der Rapper wurde am Montag vom obersten Gerichtshof in Madrid zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte gegen die Polizei, die Monarchie [1][und korrupte Politiker] gerappt. Mit Gewaltfantasien soll er überdies, so das Urteil, „die Terrororganisationen ETA und Grapo verherrlicht“ haben. Die Berufung auf Meinungs- und Kunstfreiheit half Valtonyc nichts.

„Wenn ich ETA hochleben lasse, sperren sie mich ein, wenn du ein Hurensohn wie Urdangarin bist, nicht“, hatte Valtonyc in einem Song vorweggenommen. Iñaki Urdangarin ist der Schwager des spanischen Königs. Er wurde vor einem Jahr wegen Korruption und Unterschlagung öffentlicher Gelder [2][zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt], ist aber immer noch auf freiem Fuß.

Valtonyc ist kein Einzelfall. Mit Pablo Hasél steht ein weiterer bekannter Rapper vor Gericht. Auch ihm wird Verherrlichung des Terrorismus sowie „Verunglimpfung der Autoritäten“ vorgeworfen. Er bezeichnet auf Twitter die Polizei als „Mörder“ und „Söldner“, beschuldigt die paramilitärische Guardia Civil der Folter – wie das auch Menschenrechtsorganisationen und europäische Richter getan haben.

Er wirft ihnen auch vor, auf Immigranten zu schießen – was vor vier Jahren an der Grenze zu Marokko tatsächlich geschah. Außerdem bezeichnet Hasél die Monarchie als „eine mafiöse, mittelalterliche Institution“. Dem Rapper drohen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Das Rap-Trio La Insurgencia wurde kürzlich zu zwei Jahren und einem Tag Haft verurteilt, als sie die längst aufgelöste bewaffnete marxistische Grapo als Antifaschisten bezeichneten. Das Berufungsverfahren steht noch aus.

Grundlage für all diese Verfahren sind das Antiterrorgesetz sowie das Gesetz zur Sicherheit der Bürger, das in Spanien „Knebelgesetz“ genannt wird. Beides sind Werk der konservativen Regierung unter Mariano Rajoy. In den letzten vier Jahren wurden damit auch 76 Menschen wegen ihrer Aktivitäten auf Twitter festgenommen, unter ihnen Musiker, Künstler, Journalisten und selbst Anwälte.

Allen wird „Verherrlichung des Terrorismus“ und „Demütigung der Opfer“ vorgeworfen. „Dabei geht es um die Verherrlichung eines Terrorismus, den es nicht mehr gibt“, beschwert sich auch der spanische Amnesty-International-Sprecher Estebán Beltrán. Als ETA 2011 die Waffen niederlegte, wurden fünf Beschuldigte wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ verurteilt. 2017 waren es 23 und 2016 gar 38.

22 Feb 2018

[1] https://www.taz.de/!5483067

[2] https://www.taz.de/!5382150

AUTOREN

Reiner Wandler

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Spanien

ETA

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