taz.de -- Kritik am Netzdurchsetzungsgesetz: Maas verteidigt NetzDG

Seit Jahresbeginn müssen Online-Netzwerke stärker gegen Hassreden vorgehen. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Der Justizminister nicht.

Bild: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Straftaten“, sagt Justizminister Heiko Maas (Archivbild)

Berlinepd | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das Gesetz gegen Hass im Internet gegen Kritik verteidigt. „Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der Bild-Zeitung. Soziale Netzwerke müssten sich „wie jeder andere auch an unser Recht halten“, betonte der Justizminister.

„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, erklärte Maas. Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden.

Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Kritiker sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen.

Vor wenigen Tagen hatte Twitter vorübergehend das Profil der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gesperrt. Hintergrund [1][war ein Tweet], in dem sich Storch über einen arabischsprachigen Tweet der Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von „barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ geschrieben hatte. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik am Netzwerkdurchsetzungs-gesetz zu erneuern.

4 Jan 2018

[1] /Volksverhetzender-Tweet/!5473777

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