taz.de -- Kampffliegereinsatz in Heiligendamm: Angsteinflößend und einschüchternd
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Der Tiefflug eines Tornados über das G8-Protestcamp 2007 war ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Bild: DemonstrantInnen aus dem Protestcamp Reddelich bei einer Straßenblockade gegen den G8-Gipfel im Juni 2007
Berlintaz | Der lange Streit über die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Flugs über das Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in die nächste Runde. Auf die Klagen zweier Camp-TeilnehmerInnen hin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt festgestellt, dass der Tiefflug ein Eingriff in deren Versammlungsfreiheit gewesen ist. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erneut über den Fall verhandeln.
Gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G 8 im Ostseebad Heiligendamm hatten im Juni 2007 mehrere zehntausende Menschen protestiert. Das in der nahe gelegenen Gemeinde Reddelich gelegene Protestcamp bot bis zu 5.000 DemonstrantInnen Unterkunft. Die Bundeswehr war in Heiligendamm in „Amtshilfe“ für die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen. Der Kampfjet war am 5. Juni 2007 in nur 114 Meter Höhe über das Camp hinweggeflogen, um Aufklärungsfotos zu machen. Offiziell sollten mögliche „Bodenveränderungen“ festgestellt werden. Man habe verhindern wollen, dass Erddepots mit Werkzeugen angelegt und Straßen unterhöhlt werden.
Im Hinblick „auf die extreme Lärmentfaltung, den angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G8-Gipfel“ habe der Tornadoeinsatz einschüchternd wirken müssen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Überflug habe „zwar keinen zielgerichteten, aber einen faktischen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit“ dargestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht sah sich allerdings nicht in der Lage, abschließend zu entscheiden, ob der Flug nun tatsächlich rechtswidrig war oder trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen sein könnte. Die Leipziger RichterInnen verwiesen den Vorgang daher zur erneuten Prüfung zurück an das OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Geklagt hatten zwei seinerzeitige SprecherInnen der Grünen Jugend, darunter der heutige Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. In den Vorinstanzen waren die beiden noch abgewiesen worden. „Die furchteinflößenden Tornado-Flüge über das G8-Protestcamp 2007 waren ein Skandal“, sagte Albrecht der taz. Denn mit solchen Manövern würden Menschen davon abgeschreckt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
„Es ist ein wichtiger Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt nach zehn Jahren unsere Auffassung über die erheblich einschüchternde Wirkung des Einsatzes bestätigt hat“, kommentierte der Grünenpolitiker das Urteil.
26 Oct 2017
AUTOREN
Pascal Beucker
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