taz.de -- Journalistin verklagt Jakob Augstein: „Unglücklich gelaufen“

Petra Reski klagt wegen mehreren Äußerungen des „Freitag“-Verlegers Jakob Augstein. Das Gericht wird ihr in einigen Punkten Recht geben.

Bild: „Wir stehen nicht für Fake News“, tönte „Freitag“-Verleger Jakob Augstein

Hamburgtaz | Petra Reski, Ex-Autorin des Freitag, hat Jakob Augstein, den Verleger des Freitag, nie persönlich kennen gelernt. Und sie legt auch „keinen Wert darauf“, dies noch nachzuholen, wie sie sagt. Auch am Freitagvormittag vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg kam es nicht zu einem ersten Aufeinandertreffen; hier klagt Reski gegen den gern nach Gutsherrnart agierenden Verleger auf Unterlassung diverser Äußerungen, die sie als diffamierend empfindet. Die beiden Kontrahenten ließen den Streit allerdings von ihren Anwälten ausfechten.

Dass Journalisten in so einem Kontext gegen den Verleger einer Zeitung vorgehen, ist äußerst ungewöhnlich. Ausgangspunkt des Streits ist ein Artikel, den die Schriftstellerin und Mafia-Expertin Reski 2016 für den Freitag geschrieben hatte. Sie nimmt darin Bezug auf ein Verfahren gegen den MDR, das den im November 2015 ausgestrahlten Film „Die Provinz der Bosse – Mafia in Mitteldeutschland“ betrifft. Ein Geschäftsmann aus Thüringen fühlte sich in dem Film erkannt, obwohl sein Klarname gar nicht genannt wurde. Der Mann ging erfolgreich gegen den Film vor, der Sender musste ihn überarbeiten.

Reski wiederum erwähnte in ihrem Artikel den Klarnamen des Geschäftsmannes. Obwohl dieser seinen Namen durch seine Offensive gegen den MDR überhaupt erst in die öffentliche Diskussion gebracht hatte, ging er später auch gegen den Freitag-Artikel vor. Anders als üblich unterstütze aber die Wochenzeitung Reski in diesem Rechtsstreit nicht – diese Weigerung brachte Augstein im Frühjahr massive Kritik von Journalisten ein, auf die er wiederum ruppig konterte. Unter anderem brachte er die renommierte Autorin mit Fake News in Verbindung.

In dem Hamburger Verfahren geht es nun um insgesamt fünf Äußerungen beziehungsweise um Bündel von Äußerungen, die Augstein im April dieses Jahres über seinen Twitter-Account, die Webseite des Freitag und in einem Interview mit dem Deutschlandfunk verbreitete. Die Verhandlung war notwendig geworden, weil Augstein eine entsprechende Abmahnung von Reskis Anwalt Michael Nesselhauf nicht akzeptiert hatte. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer machte in der rund 45-minütigen Verhandlung nun deutlich, dass die Kammer Reskis Unterlassungsbegehren zumindest teilweise stattgeben wird.

Das gilt etwa für die Äußerung, in der Reski in die Nähe von Fake News gerückt wird. Auch Augsteins Äußerung, Reski habe gewusst, dass sie rechtlich in Anspruch genommen werde, wenn sie den Klarnamen des mutmaßlichen Mafiosi in ihrem Artikel erwähne, werde das Gericht verbieten, sagte Käfer. Reski habe das keineswegs gewusst. Sie sei, so die Vorsitzende Richterin, von einer rechtmäßigen Gerichtsberichterstattung ausgegangen. Es klingt schlüssig: Wer darüber berichtet, dass ein Gericht etwas verboten hat, muss natürlich auch darüber berichten können, was es verboten hat.

Manche der von Reski angegriffenen Aussagen hält das Gericht wiederum für „zulässige Meinungsäußerungen“. Das gilt für die Einschätzung, sie habe dem Freitag den Klarnamen des Geschäftsmannes „untergejubelt“. Unschlüssig ist sich das Gericht noch, wie es mit Augsteins Äußerung, eine Redaktion sei keine „Rechtsschutzversicherung für mangelhafte Recherche“ umgehen soll. Handelt es sich tatsächlich nur um eine „generelle Erörterung“ des Verhältnisses zwischen Autoren und Verlagen, wie Augsteins Anwalt Dirk Wieddekind während der Verhandlung darlegte?

Am Ende riet Käfer den Parteien, „dem Vorschlag der Kammer für eine Mediation zu folgen“, also eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung anzustreben. Dirk Wieddekind sagte, Augstein habe ihm vor der Verhandlung telefonisch zu verstehen gegeben, die „Kommunikation“ in dieser Angelegenheit sei „unglücklich gelaufen“. Der Freitag sei an einem guten Verhältnis zu seinen Autoren interessiert. Hat Augstein plötzlich Kreide gefressen? Bleibt die Frage, warum er es dann überhaupt auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hat ankommen lassen.

29 Sep 2017

AUTOREN

René Martens

TAGS

Wochenzeitung „Freitag“

Jakob Augstein

Mafia

ARTIKEL ZUM THEMA

Urteil zu Polizeiberichten als Quelle: Wenn das Gericht dem Amt nicht traut

Journalisten dürfen ungeprüft nur aus veröffentlichten Polizeiberichten zitieren. Der Verlag der Mafia-Expertin Petra Reski unterliegt mit seiner Klage.

Mafia in Deutschland: Das Problem heißt Rassismus

Sechs Menschen starben vor zehn Jahren in Duisburg beim ’Ndrangheta-Massaker. Was hat sich seitdem in Deutschland getan?

Prozess gegen den MDR: Erfolg – bis auf Weiteres

In Erfurt wurde die Klage gegen eine Mafia-Doku zurückgewiesen. Das Urteil am Landgericht stärkt die Möglichkeit zur Verdachtsberichterstattung.

Rechtsstreit Reski versus Augstein: Eine Grundsatzfrage

Die Journalistin Petra Reski schrieb im „Freitag“ über die Mafia. Und wurde zu einer hohen Geldstrafe verdonnert. Nun klagt sie gegen den Herausgeber.

Jakob Augstein über Jürgen Todenhöfer: „Er ist kein Journalist“

Der umstrittene Publizist Jürgen Todenhöfer wird Herausgeber der Wochenzeitung „Freitag“. Er begreife das als Experiment, sagt Verleger Jakob Augstein.

Proxied content from gemini://taz.de/%215451183 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215451183
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.