taz.de -- Urteil zu Flüchtlingsstatus in Deutschland: Wehrpflichtigen Syrern steht Schutz zu
In Syrien würden sie wohl als Systemgegner verfolgt, so das Verwaltungsgericht in Aachen. Männern im wehrpflichtigen Alter gebührt ein Flüchtlingsstatus.
Bild: Wehrpflichtige Syrer, die aus Deutschland abgeschoben werden, würden in ihrer Heimat wohl als Regimegegner verfolgt
Aachenepd | Syrischen Männern im wehrpflichtigen Alter steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen in Deutschland der [1][volle Flüchtlingsstatus] zu. Es sei wahrscheinlich, dass sie von den syrischen Sicherheitskräften wegen Wehrdienstentziehung als Regimegegner angesehen und verfolgt werden, erklärte das Gericht in mehreren am Dienstag veröffentlichten Urteilen (AZ: 9 K 2245/15.A u.a.).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Klägern nur den sogenannten subsidiären Schutzstatus vor den Gefahren des Bürgerkriegs zuerkannt. Der Gericht verpflichtete nun die Bundesrepublik Deutschland, den Syrern den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzusprechen.
Die Kläger waren den Angaben zufolge im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen und hatten Asyl beantragt. Die Aachener Richter argumentierten, wehrpflichtigen Männern im Alter von 18 bis 42 Jahren und Reservisten sei die Ausreise aus Syrien verboten beziehungsweise nur nach Genehmigung erlaubt. Daher sei es wahrscheinlich, dass Männer, die durch ihre Ausreise ihrer Militärpflicht entgehen wollen, in Syrien als Oppositionelle angesehen und verfolgt werden.
Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob allen Asylbewerbern bei einer Rückkehr nach Syrien allein wegen ihres Auslandsaufenthalts und des gestellten Asylantrags eine politische Verfolgung droht. Mehrere andere Gerichte hatten dies zuletzt verneint, so auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig, die Bundesrepublik kann dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.
Den subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn ihnen zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Der Status zieht eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr nach sich, der volle Flüchtlingsstatus dagegen für drei Jahre. Die große Koalition hat zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.
14 Feb 2017
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